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pafl: Verordnung über Massnahmen gegenüber Somalia erlassen

Vaduz (ots)

Vaduz, 13. Mai (pafl) - Die Regierung hat in ihrer
Sitzung vom 12. Mai 2009 eine Verordnung über Massnahmen gegenüber 
Somalia erlassen. Damit folgt Liechtenstein seiner Verpflichtung, 
entsprechende Resolutionen des UN-Sicherheitsrates umzusetzen, welche
dieser Ende letzten Jahres beschlossen hat.
Mit Resolution 1844 hat der UN-Sicherheitsrat im November 2008 die
Sanktionen gegenüber Somalia, insbesondere aufgrund der Zunahme des 
illegalen Waffenhandels und von seeräuberischen Handlungen vor der 
Küste Somalias, verschärft. Neben der Fortführung des bereits 
bestehenden Waffenembargos gegenüber Somalia werden damit auch 
Sanktionen gegenüber bestimmten, vom Ausschuss bezeichneten Personen 
und Einrichtungen verhängt. Es handelt sich dabei um 
Reiserestriktionen, Finanzsanktionen und Verbote betreffend 
Rüstungsgüter und damit zusammenhängende Dienstleistungen. Mit den 
Resolutionen 1846 und 1851 vom Dezember 2008 hat der 
UN-Sicherheitsrat zur Bekämpfung der Piraterie und bewaffneter 
Raubüberfälle auf See zudem weitere Ausnahmen vom Waffenembargo 
beschlossen.
Liechtenstein ist verpflichtet, die entsprechenden Sanktionen 
unverzüglich umzusetzen und hierüber dem zuständigen Ausschuss des 
UN-Sicherheitsrates innerhalb von 120 Tagen seit Verabschiedung der 
Resolution 1844 Bericht zu erstatten. Allerdings hat der Ausschuss 
bis anhin noch keine Personen und Einrichtungen bezeichnet, die vom 
Waffenembargo sowie von den Finanzsanktionen und Reiserestriktionen 
betroffen sind. Mit der Umsetzung der UN-Resolutionen wird die 
bisherige Somalia-Sanktionsverordnung aufgehoben und durch die neue 
Verordnung ersetzt.

Kontakt:

Ressort Äusseres
Edgar Nipp, Ressortsekretär
Tel.: +423 236 60 15

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