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pafl: Verordnung zum Datenschutzgesetz überarbeitet

Vaduz (ots)

Vaduz, 15. Juli (pafl) - Nachdem am 1. Juli 2009 die
Revision des Datenschutzgesetzes in Kraft getreten ist, hat die 
Regierung in ihrer Sitzung vom 14. Juli 2009 die Verordnung zum 
Datenschutzgesetz ebenfalls revidiert und verabschiedet. Die neue 
Verordnung bringt in vielen Punkten eine Erleichterung und 
Vereinfachung sowohl für Daten bearbeitende als auch für davon 
betroffene Personen.
Neu können beispielsweise Inhaber von Datensammlungen auch auf 
elektronischem Weg die Auskunftsbegehren der von der Datenbearbeitung
betroffenen Personen beantworten.
Zudem wurden unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen die
Ausnahmebestimmungen für die Anmeldpflicht von Datenbearbeitungen für
Private sowie für Behörden überarbeitet. Neu sind diverse Kategorien 
von Datensammlungen von der Anmeldungspflicht ausgenommen. Auch die 
Bestellung eines internen Datenschutzverantwortlichen befreit von der
Anmeldepflicht und teilweise auch von der Verpflichtung, ein 
Bearbeitungsreglement zu führen. Die Datenschutzstelle kann ausserdem
eine vereinfachte Anmeldung zulassen, wenn keine Gefährdung der 
betroffenen Personen gegeben ist.
In der Verordnung wurde ferner das Bewilligungsverfahren für 
Videoüberwachungen ausführlich geregelt. Beispielsweise wird 
bestimmt, dass der Antrag an die Datenschutzstelle zu richten ist, 
welche die Bewilligung erteilt. Für bereits bestehende 
Videoüberwachungen gilt eine Übergangsfrist von sechs Monaten, binnen
welcher die Anmeldung nachgeholt werden muss.

Kontakt:

Ressort Justiz
Ivana Ritter, Mitarbeiterin der Regierung
Tel.: +423 236 60 85

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