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pafl: Strafrechtliche Verantwortlichkeit von juristischen Personen wird eingeführt

Vaduz (ots)

Vaduz, 3. November (pafl) - Die Regierung hat in
ihrer Sitzung vom 3. November 2009 den Vernehmlassungsbericht 
betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches und der 
Strafprozessordnung zur Einführung der strafrechtlichen 
Verantwortlichkeit von juristischen Personen verabschiedet.
Eine Reihe von internationalen Konventionen der UNO und des 
Europarats, die auch von Liechtenstein zum Teil bereits ratifiziert 
worden sind oder deren Unterzeichnung geplant ist, verlangt 
Regelungen über die Verantwortlichkeit von juristischen Personen. 
Darüber hinaus hat auch die im Jahr 2007 durchgeführte 
Länderevaluation Liechtensteins durch den Internationalen 
Währungsfonds (IWF) und MONEYVAL, dem Expertenausschuss des 
Europarates zur Bewertung von Massnahmen gegen Geldwäscherei, 
wiederholt die Einführung einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit 
von juristischen Personen gefordert.
Vor diesem Hintergrund wird nun mit der gegenständlichen Vorlage 
die strafrechtliche Verantwortlichkeit von juristischen Personen 
eingeführt. Diese soll auf juristische Personen Anwendung finden, die
in das Öffentlichkeitsregister eingetragen oder im Firmenverzeichnis 
angemerkt sind sowie auf nicht in das Öffentlichkeitsregister 
eingetragene Vereine. Diese juristischen Personen können im Rahmen 
des gerichtlichen Strafverfahrens verurteilt werden, wenn durch die 
verbandsbezogene Tätigkeit von Personen, die für die juristische 
Person handeln, ein Verbrechen oder Vergehen (Anlasstat) begangen 
worden ist. Dabei ist es erforderlich, dass eine Anlasstat entweder 
als vollendetes oder doch zumindest versuchtes Vorsatzdelikt oder - 
soweit strafbar - als Fahrlässigkeitsdelikt begangen wurde.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder 
über deren Homepage im Internet (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) 
bezogen werden.

Kontakt:

Ressort Justiz
Ivana Ritter, Mitarbeiterin der Regierung
T + 423 236 60 85

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