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pafl: Markenschutz: Liechtenstein führt die Prüfung auf absolute Ausschlussgründe im Rahmen einer internationalen Markeneintragung ein

Vaduz (ots)

Vaduz, 18. Dezember (pafl) - Liechtenstein führt per
1. Januar 2010 die Prüfung der internationalen Marken auf absolute 
Ausschlussgründe ein. Dadurch wird ein notwendiges Instrumentarium 
umgesetzt, um die Schlechterbehandlung der nationalen Hinterlegenden 
zu beseitigen.
Das Madrider System bezeichnet ein internationales 
Schutzrechtssystem, welches durch zwei internationale Abkommen - das 
Madrider Abkommen und das Madrider Protokoll - bestimmt wird. Das 
System wird durch die in Genf ansässige Weltorganisation für 
Geistiges Eigentum (WIPO) verwaltet. 84 Staaten oder regionale 
Organisationen gehören einem oder beiden Abkommen an, nämlich alle 
EU-Staaten, die meisten osteuropäischen Länder, die USA, Russland, 
China, Japan, Australien und andere mehr.
Das Ziel der beiden Abkommen ist es, mittels eines zentralisierten
Verfahrens die administrativen Abläufe zur Erlangung des 
Markenschutzes in den Vertragsstaaten zu vereinfachen. Der Inhaber 
oder die Inhaberin einer Marke kann mit einem einzigen Antrag und der
einmaligen Bezahlung der notwendigen Gebühren die Marke in allen 
benannten Vertragsparteien hinterlegen, wie wenn sie in diesen 
Ländern einzeln hinterlegt worden wäre. Jede benannte Vertragspartei 
prüft das Zeichen anschliessend gemäss der jeweiligen nationalen 
Gesetzgebung.
Liechtenstein führt momentan eine solche Prüfung nicht durch, 
sodass diese Marken automatisch in Liechtenstein geschützt werden. 
Dieser Mangel wird nun ab dem 1. Januar 2010 behoben. Ab diesem Datum
nämlich führt Liechtenstein die Prüfung der internationalen Marken 
auf absolute Ausschlussgründe ein. Die Marken werden - genau wie auch
beim nationalen Eintragungsverfahren - einer Prüfung auf absolute 
Ausschlussgründe unterzogen. Das bedeutet, dass die Marke dahingehend
untersucht wird, ob sie zum Gemeingut gehört, irreführend ist oder 
gegen die guten Sitten, die öffentliche Ordnung oder geltendes Recht 
verstösst. Auch Formen, welche das Wesen der Ware ausmachen und 
Formen der Ware oder Verpackung, welche technisch notwendig sind, 
können nicht geschützt werden.
Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer begrüsst die Umsetzung:
"Auf diese Weise werden die Eintragsgesuche von Antragsstellern in 
Liechtenstein nicht mehr einer strengeren Prüfung unterzogen als 
solche, die über das Madrider System angemeldet werden. Die bisherige
Ungleichbehandlung wird damit aufgehoben."
Aus finanzieller Sicht ist die Einführung der Prüfung auf absolute
Ausschlussgründe für Liechtenstein auch vorteilhaft, da die jährliche
Vergütung, welche die WIPO für die Prüfung überweist, entsprechend 
höher ausfallen wird. Mehreinnahmen bis zu 100'000 Franken sind 
möglich.

Kontakt:

Amt für Handel und Transport
Wilfried Pircher
T +423 236 69 04

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