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pafl: Unterzeichnung der Vereinbarung über die Zuteilung von Organen zur Transplantation

Vaduz (ots)

Vaduz, 1. März (pafl) - Botschafter Hubert Büchel
und Pascal Strupler, Direktor des Bundesamtes für Gesundheit, haben 
heute Montag in Bern die bilaterale Vereinbarung über die Zuteilung 
von Organen zur Transplantation unterzeichnet. Mit der Vereinbarung 
werden Personen mit Wohnsitz in Liechtenstein bei der Aufnahme in die
Warteliste von Swisstransplant für Organspendenempfänger sowie bei 
Zuteilung von Organen gleich behandelt wie Personen mit Wohnsitz in 
der Schweiz.
Die Vereinbarung wird ab dem 1. April 2010 vorläufig angewendet, 
da das parlamentarische Zustimmungsverfahren in der Schweiz längere 
Zeit in Anspruch nimmt. Der Landtag hat der Vereinbarung sowie der 
vorläufigen Anwendung am 16. Dezember 2009 bereits zugestimmt.

Kontakt:

Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Peter Matt
T +423 236 60 54

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