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pafl: Regierung verabschiedet Bericht und Antrag zur Einführung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von juristischen Personen (d/e)

Vaduz (ots)

Vaduz, 6. Mai (pafl) - Die Regierung hat in ihrer
Sitzung vom 4. Mai 2010 den Bericht und Antrag betreffend die 
Abänderung des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung zur 
Einführung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von juristischen 
Personen verabschiedet.
Die gesetzliche Verankerung der strafrechtlichen 
Verantwortlichkeit von juristischen Personen dient der Umsetzung 
eines zentralen internationalen Standards im Bereich der Geldwäsche- 
und Terrorismusfinanzierungsbekämpfung. Zudem sehen diverse 
multilaterale Übereinkommen der UNO und des Europarats, welche auch 
Liechtenstein teilweise bereits ratifiziert hat oder deren 
Unterzeichnung geplant ist, Regelungen über die Verantwortlichkeit 
von juristischen Personen vor, welchen man mit dieser Vorlage gerecht
wird.
Vor diesem Hintergrund sieht die gegenständliche Vorlage die 
Einführung einer rein strafrechtlichen Verantwortlichkeit von 
juristischen Personen vor. Dies entspricht der Rechtslage in den 
meisten europäischen Staaten, so auch in Österreich und in der 
Schweiz. Dabei wird kein eigenständiges Gesetz vorgeschlagen, sondern
werden das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung entsprechend 
ergänzt.
Der Anwendungsbereich der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von 
juristischen Personen bezieht sich auf juristische Personen, die in 
das Öffentlichkeitsregister eingetragen sind, sowie auf nicht in das 
Öffentlichkeitsregister eingetragene Stiftungen und Vereine. Erfasst 
sind sowohl inländische als auch ausländische juristische Personen. 
Bei den ausländischen juristischen Personen gelten die 
Anknüpfungsprinzipien des internationalen Strafrechts.
Die genannten juristischen Personen können im Rahmen des 
gerichtlichen Strafverfahrens verurteilt werden, wenn durch die 
verbandsbezogene Tätigkeit von Personen, die für die juristische 
Person handeln, ein Verbrechen oder Vergehen (Anlasstat) begangen 
worden ist. Dabei ist es erforderlich, dass eine Anlasstat entweder 
als vollendetes oder doch zumindest versuchtes Vorsatzdelikt oder - 
soweit strafbar - als Fahrlässigkeitsdelikt begangen wurde. Als 
Sanktionsform ist eine Geldstrafe vorgesehen, die zur besseren 
Unterscheidung gegenüber dem Individualstrafrecht als 
"Verbandsgeldstrafe" bezeichnet wird. Es besteht allerdings die 
Möglichkeit zur bedingten Nachsicht von Geldstrafen, die über 
juristische Personen verhängt worden sind, sowie die Erteilung von 
Weisungen in Form technischer, organisatorischer oder personeller 
Massnahmen durch das erkennende Gericht.
English Version:
The Government adopts Report and Application to Parliament on 
introduction of criminal liability of legal persons
In its meeting on 4 May 2010, the Government
adopted the Report and Application to Parliament on amendment of the 
Criminal Code and Code of Criminal Procedure introducing the criminal
liability of legal persons.
By enshrining the criminal liability of legal persons in law, 
Liechtenstein is implementing one of the key international standards 
in the fight against money laundering and terrorist financing. 
Moreover, various multilateral agreements of the United Nations and 
Council of Europe, which Liechtenstein has already ratified or plans 
to sign, contain rules on the liability of legal persons to be 
implemented by this proposal.
Against this background, the current proposal envisages 
introduction of purely criminal liability of legal persons. This 
corresponds to the legal situation in most European countries, 
including Austria and Switzerland. No separate law is being proposed,
but rather amendments to the Criminal Code and the Code of Criminal 
Procedure.
The scope of application of the criminal liability of legal 
persons covers legal persons entered in the Public Registry as well 
as foundations and associations not entered in the Public Registry. 
It covers both domestic and foreign legal persons. For foreign legal 
persons, the nexus rules under international criminal law apply.
These legal persons may be convicted in judicial criminal 
proceedings if natural persons acting on behalf of the legal person 
and in the course of that legal person's activities commit a crime or
misdemeanor (immediate offense). The immediate offense must either be
a completed or at least attempted willful offense or - to the extent 
subject to punishment - a negligent offense. The envisaged punishment
consists of a monetary penalty, which will be called a "monetary 
penalty for legal persons" to distinguish it from individual criminal
law. Options will be available for the court to suspend monetary 
penalties imposed on legal persons and to issue directives in the 
form of technical, organizational and staffing measures.

Kontakt:

Ressort Justiz / Ministry of Justice
Ivana Ritter, Mitarbeiterin der Regierung / Government Officer
T +423 236 60 85

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