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pafl: Entwurf des Arbeitslosenversicherungsgesetzes beschlossen

Vaduz (ots)

Vaduz, 25. August (pafl) - In Ihrer Sitzung vom 24.
August 2010 hat die Regierung die Vorlage zur Totalrevision des 
Arbeitslosenversicherungsgesetzes beschlossen. Ziel der Revision ist 
die finanzielle Sanierung und zukunftsfähige Ausgestaltung der 
Arbeitslosenkasse.
Das geltende Arbeitslosenversicherungsgesetz (ALVG) datiert aus 
dem Jahr 1969. Der liechtensteinische Arbeitsmarkt hat sich seit 
dieser Zeit erheblich verändert und das ALVG entspricht nicht mehr 
den Gegebenheiten des heutigen Arbeitsmarktes. Dies hat dazu geführt,
dass die Arbeitslosenversicherung seit vielen Jahren unterfinanziert 
ist. "Die Einnahmen, die durch die Beiträge der Arbeitgeber und 
Arbeitnehmer erzielt werden, reichen nicht aus, um die gesetzlichen 
Versicherungsleistungen zu decken", betont 
Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer. Selbst bei guter 
Konjunkturlage weist die Arbeitslosenversicherung einen deutlichen 
Aufwandüberschuss aus. Diese Situation hat sich im Zuge der 
Wirtschaftskrise noch verschlechtert. Die ausserordentlich hohen 
Aufwendungen für Kurzarbeit im Jahr 2009 haben das Eigenkapital der 
Versicherung auf 22,6 Millionen Franken schrumpfen lassen. Ende 2008 
hatte das Eigenkapital der Versicherung noch 41 Millionen Franken 
betragen. Angesichts des tiefen Standes des Eigenkapitals und des 
jährlich wiederkehrenden Fehlbetrags der Arbeitslosenversicherung ist
eine Revision des ALVG deshalb unumgänglich.
Das Hauptziel der Revision des ALVG besteht darin, die 
Finanzierung der Arbeitslosenversicherung langfristig zu sichern. Um 
das finanzielle Gleichgewicht der Versicherung wieder herzustellen, 
bedarf es Massnahmen auf der Einnahmen- wie auf der Ausgabenseite.
Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer: "Zur Vermeidung 
sozialpolitisch unvertretbarer Leistungskürzungen bedarf es einer 
moderaten Anpassung des Beitragssatzes." Der Beitragssatz soll um 0,5
Prozent auf 1 Prozent des versicherten Verdienstes angehoben werden. 
"Der erhöhte Beitragssatz ist verglichen mit den umliegenden Staaten 
weiterhin überaus tief, weshalb die Wettbewerbsfähigkeit des 
Werkplatzes Liechtenstein durch die Erhöhung nicht beeinträchtigt 
wird." Zudem soll das Inkasso der Arbeitslosenversicherungsbeiträge 
an die AHV übertragen werden, was eine administrative Erleichterung 
für die Arbeitgeber darstellt. Diese müssen für dasselbe 
Arbeitsverhältnis künftig nicht mehr bei zwei staatlichen Stellen 
(Arbeitslosenversicherung und AHV/IV/FAK-Anstalten) Beiträge 
abrechnen, sondern können die Arbeitslosenversicherungsbeiträge neu 
ebenfalls an die AHV entrichten. Dadurch reduziert sich ihr 
administrativer Aufwand.
Das Gegenstück zur Erhöhung des Beitragssatzes sind Anpassungen 
auf der Leistungsseite. Nach geltendem Recht reicht bereits eine 
Beitragszeit von 6 Monaten aus, um einen Anspruch auf 
Arbeitslosenentschädigung erlangen zu können. Neu soll eine 
Beitragszeit von mindestens 12 Monaten für einen Anspruch auf 
Arbeitslosenentschädigung erforderlich sein. Gleichzeitig wird die 
Höchstzahl der Taggelder stärker an der Beitragsdauer ausgerichtet. 
Im Sinne des Versicherungsprinzips soll der Äquivalenz von 
Beitragszeit und Leistungsdauer mehr Beachtung geschenkt werden.
Als weitere Massnahmen zur Entlastung der 
Arbeitslosenversicherungskasse werden die Einführung einer 
differenzierten Wartezeit beim Bezug von Arbeitslosenentschädigung 
sowie die Festsetzung der Kurzarbeits- und 
Schlechtwetterentschädigung auf neu 80 Prozent des Verdienstausfalls 
vorgeschlagen. Zudem soll der Höchstbetrag des versicherten 
Verdienstes - analog der Rechtslage in der Schweiz - auf 126'000 
Franken angehoben werden.

Kontakt:

Ressort Wirtschaft
Martin Frick, Ressortsekretär
T +423 236 60 09

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