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pafl: Finanzhaushaltsgesetz: neue Limiten für das Finanzreferendum vorgeschlagen

Vaduz (ots)

Vaduz, 24. September (pafl) - Im Rahmen der
Neufassung des Finanzhaushaltsgesetzes hat die Regierung an ihrer 
Sitzung vom 21. September einerseits einen Bericht und Antrag zur 
Anpassung der Verfassung und andererseits eine Stellungnahme zur 
ersten Lesung des Finanzhaushaltsgesetzes und zur Anpassung des 
Volksrechtegesetzes verabschiedet.
Mit dem vorliegenden Bericht zur Änderung verschiedener 
Verfassungsbestimmungen kommt die Regierung einem Auftrag des 
Landtags, einen Sonderbericht zu erstellen, aus seiner Sitzung vom 
März 2010 nach. Aufgrund der Gespräche mit Abgeordneten der drei im 
Landtag vertretenen Parteien schlägt die Regierung vor, die 
Betragsgrenze für das Finanzreferendum neu auf die Limiten von 
500'000 Franken für einmalige und 250'000 Franken für wiederkehrende 
Neuausgaben anzuheben. Die zweite wesentliche Änderung betrifft die 
Zuständigkeit für die Aufnahme von Krediten und Anleihen. Dies soll 
nicht - wie ursprünglich vorgeschlagen - die alleinige Aufgabe der 
Regierung sein, sondern der Landtag soll die Regierung jährlich im 
Rahmen des Finanzgesetzes ermächtigen können, Fremdmittel in 
definiertem Ausmass mit definierter Laufzeit aufzunehmen. Diese 
Lösung erlaubt es der Regierung, kurzfristige Liquiditätsengpässe für
den Landeshaushalt durch eine Kreditaufnahme zu überbrücken, wenn 
dies aufgrund des Zeitpunkts und der Marktlage als die bessere Lösung
angesehen wird, als eine kurzfristige Veräusserung von Finanzanlagen.
Die Regierung hofft, dass mit diesen Vorlagen die entsprechenden 
Änderungen der Verfassung vorgenommen werden und anschliessend die 
zweiten Lesungen des neuen Finanzhaushaltsgesetzes und der Änderung 
des Volksrechtegesetzes durchgeführt werden können. Ein wichtiges, 
bereits lange dauerndes Projekt für einen modernen Finanzhaushalt 
kann damit abgeschlossen werden.

Kontakt:

Ressort Finanzen
Thomas Lorenz, Leiter der Stabsstelle Finanzen
T +423 236 61 14

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