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pafl: Regierung verabschiedet Bericht und Antrag zur Abänderung des Rechtshilfegesetzes

Vaduz (ots)

Vaduz, 28. September (pafl) - Die Regierung hat in
ihrer Sitzung vom 28. September 2010 den Bericht und Antrag 
betreffend die Abänderung des Rechtshilfegesetzes zuhanden des 
Landtags genehmigt.
Mit der Abänderung von Art. 59 Abs. 1 des Rechtshilfegesetzes wird
der Judikatur des Staatsgerichtshofes Rechnung getragen. Die 
Zulassung ausländischer Beamter bei Rechtshilfehandlungen in 
Liechtenstein soll künftig nach einer allfälligen Bewilligung durch 
das Ressort Justiz der Entscheidung durch das Landgericht 
unterliegen, welche als materieller Bestandteil des 
Landgerichtsbeschlusses über die Zulässigkeit der begehrten 
Rechtshilfe im ordentlichen Instanzenzug angefochten werden kann.

Kontakt:

Ressort Justiz
Harald Oberdorfer
T +423 236 65 90

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