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pafl: Revision des Schulgesetzes in der Vernehmlassung

Vaduz (ots)

Vaduz, 6. Oktober (pafl) - Die Regierung hat den
Vernehmlassungsbericht über die Revision des Schulgesetzes genehmigt.
Die im Vernehmlassungsbericht vorgeschlagenen Gesetzesänderungen 
haben u.a. zum Ziel, unter Beibehaltung der dreigliedrigen Struktur 
auf der Sekundarstufe I eine neue Schulart zu schaffen, den Schulen 
grössere Autonomie zu geben und an der Nahtstelle zwischen 
Sekundarstufe I und II einen einheitlichen Entscheidungsprozess in 
Bezug auf die weitere schulische oder berufliche Laufbahn 
einzuführen.
Nach der Ablehnung der Schulreform Ende März 2009 mittels 
Volksabstimmung wurde der Prozess zur Weiterentwicklung der 
Sekundarstufe I im Speziellen und des Bildungswesens im Generellen 
neu gestartet. So wurde das Abstimmungsresultat analysiert. Weiters 
wurden strukturierte Gespräche mit verschiedenen Interessenvertretern
geführt und eine Grossgruppenmoderation durchgeführt. Regierungsrat 
Hugo Quaderer führt dazu aus: "Gestützt auf die Ergebnisse der 
Abstimmungsanalyse, der strukturierten Gespräche und der 
Grossgruppenmoderation hat die Regierung das weitere Vorgehen bereits
vor den Sommerferien auf drei Ebenen festgelegt. Die erste Ebene 
betrifft die laufenden Entwicklungen im Schulwesen, welche keinen 
gesetzlichen Anpassungsbedarf bedingen, zur zweiten Ebene gehören 
jene Themen, bei denen die gesetzlichen Anpassungen mit dieser 
Vernehmlassung geklärt werden sollen, und auf einer dritten Ebene 
werden weitere Themen aufgearbeitet, die noch einer eingehenden 
gesellschaftlichen Diskussion bedürfen."
Die Regierung schlägt in Beibehaltung des dreigliedrigen Systems 
auf der Sekundarstufe I im Vernehmlassungsbericht die Schaffung einer
neuen Schulart unter dem Namen "Neue Sekundarschule" vor. Im Zuge der
gesetzlichen Verankerung der Sportschule an der Realschule Schaan 
soll es auch anderen Schulen ermöglicht werden, ein besonderes 
pädagogisches Konzept oder einen fachlichen Schwerpunkt zu 
entwickeln. Diese "Neuen Sekundarschulen" werden für Schülerinnen und
Schüler des ganzen Landes, unabhängig von ihrer Schulartenzuteilung, 
geöffnet und bedürfen in jedem Fall einer Bewilligung der Regierung.
Zur Erzielung einer höheren Autonomie an den Schulen werden 
weitere Kompetenzen an die Schulleitungen delegiert und damit der 
bereits begonnene Prozess der Dezentralisierung und Deregulierung 
fortgesetzt. Die Schulen erhalten eine grössere Autonomie bei der 
organisatorischen, pädagogischen und inhaltlichen Gestaltung.
An der Nahtstelle zwischen den Sekundarstufen I und II soll für 
die Schülerinnen und Schüler aller Schularten bewusst ein 
einheitlicher Entscheidungsprozess bezüglich der weiteren schulischen
oder beruflichen Laufbahn mit umfassender Standortbestimmung 
eingeführt werden. Zudem wird mit der Vernehmlassungsvorlage den 
Schulen eine öffentliche Berichterstattungspflicht auferlegt.
Die dritte Ebene ist in die Zukunft gerichtet und behandelt 
Themen, welche einer breiten gesellschaftlichen Diskussion bedürfen. 
Es geht dabei etwa um das Thema einer neuen Bildungsfinanzierung oder
um die Frage einer weitergehenden Verselbständigung der Schulen.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder 
über deren Homepage im Internet (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) 
bezogen werden. Die Vernehmlassung läuft bis 23. Dezember 2010.

Kontakt:

Ressort Bildung
Simon Biedermann
T 1423 236 76 68

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