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pafl: Regierung verabschiedet Bericht und Antrag zur Sexualstrafrechtsrevision

Vaduz (ots)

Vaduz, 27. Oktober (pafl) - Die Regierung hat in
ihrer Sitzung vom 19. Oktober 2010 den Bericht und Antrag betreffend 
die Abänderung des Sexualstrafrechts verabschiedet. Der Kampf gegen 
Gewalt gegen Frauen und Kinder sowie der gestiegene Respekt vor der 
Persönlichkeit des Menschen und seinem Recht auf (sexuelle) 
Selbstbestimmung erfordern eine Reihe von Anpassungen des Strafrechts
und damit korrespondierender Gesetze. Die Gesetzesvorlage ist in der 
Vernehmlassung auf grosse Zustimmung gestossen.
Ziel der Sexualstrafrechtsrevision ist der Ausbau des 
Opferschutzes und die verstärkte Berücksichtigung der geänderten 
gesellschaftlichen Wertevorstellungen. Bei den Delikten der 
gefährlichen Drohung gegen nahe Angehörige, der beharrlichen 
Verfolgung, der Begehung von Vergewaltigungen oder sexuellen 
Nötigungen in Ehe oder Lebensgemeinschaft sowie der Nötigung zur 
Eheschliessung muss das Opfer keine Zustimmung zur Strafverfolgung 
des Täters mehr geben. Die Strafverfolgung setzt somit künftig nach 
erfolgter Anzeige von Amts wegen ein, ohne dass es eines Antrags oder
der Ermächtigung des Opfers bedarf. Dem Tatopfer wird somit der 
zumindest latent vorhandene Druck der erforderlichen Zustimmung 
genommen.
Im Bereich des Sexualstrafrechts werden bestehende 
Straftatbestände ausgebaut und neue eingeführt. Ein wesentlicher 
Punkt ist dabei die umfassende Kriminalisierung von Verhaltensweisen 
im Zusammenhang mit Kinderpornografie.
Zudem wird der Prävention ein besonderer Stellenwert beigemessen. 
Durch ein Paket von Massnahmen wird eine intensivere Kontrolle von 
bereits verurteilten Sexualstraftätern sichergestellt. Dazu zählen 
die verpflichtende Bewährungshilfe, die gerichtliche Aufsicht, die 
Möglichkeit der Verlängerung der Probezeit und die Erteilung von 
Weisungen im Falle bedingter Entlassung aus dem Strafvollzug. Daneben
wird auch die Möglichkeit eingeführt, für die Ausübung von Berufen 
oder ehrenamtlichen Tätigkeiten als vorbeugende Massnahme ein 
Tätigkeitsverbot anzuordnen. Ebenso wird vorgeschlagen, im Falle der 
Verurteilung wegen strafbarer Handlungen gegen die sexuelle 
Selbstbestimmung und andere sexualbezogene Delikte die Tilgungsfrist 
zu verlängern und im Falle von besonders schweren Sexualdelikten die 
Untilgbarkeit der Strafe festzulegen.
Der Bericht und Antrag kann bei der Regierungskanzlei oder über 
deren Homepage im Internet (www.rk.llv.li - Berichte und Anträge) 
bezogen werden.

Kontakt:

Ressort Justiz
Ivana Ritter
T + 423 236 60 85

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