ikr: Neue Investmentunternehmensverordnung (IUV) und Abänderung weiterer Verordnungen im Fondsbereich
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 22. März 2016 die Investmentunternehmensverordnung (IUV) sowie die Verordnungen zur Abänderung der Verordnung über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMV), der Verordnung zum Gesetz über die betriebliche Personalvorsorge (BPVG), der Handelsregisterverordnung (HRV), der Steuerverordnung (SteV) sowie der Finanzdienstleistungs-Schlichtungsstellen-Verordnung (FSV) verabschiedet.
Die IUV dient der Durchführung des vom Landtag am 2. Dezember 2015 verabschiedeten, neuen Investmentunternehmensgesetzes (IUG), welches vier nationale Kategorien von Investmentunternehmen vorsieht. Diese Kategorien werden in der IUV definiert und präzisiert. Es handelt sich um Investmentunternehmen für Einanleger, eine Familie, eine Interessensgemeinschaft oder einen Konzern. Diese national regulierten Investmentunternehmen ermöglichen die Fortführung bestehender Geschäftsmodelle und eröffnen neue Möglichkeiten für die Fondsindustrie.
Die Abänderungen der weiteren Verordnungen beinhalten Folgeanpassungen aufgrund des neuen IUG. Die AIFMV wird unter Berücksichtigung aller bisherigen Anpassungen im Hinblick auf die Übernahme der AIFM-Richtlinie in das EWR-Abkommen gänzlich neu gefasst.
Die Verordnungen treten gleichzeitig mit dem neuen IUG in Kraft.
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