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ikr: Einführung eines Bedrohungsmanagements in Liechtenstein

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 5. Juli 2016 einen Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Landespolizei verabschiedet.

Damit wird dem Vorschlag eines von der Regierung eingesetzten, aus verschiedenen Experten bestehenden Steuerungsausschusses entsprochen, der sich aus Anlass des Tötungsdelikts vom 7. April 2014 in Balzers mit dem Umgang mit Personen in Konfliktsituationen befasst hat.

Die Regierung ist auf Grundlage des Schlussberichts dieses Steuerungsausschusses zu der Überzeugung gelangt, dass die Einführung eines Bedrohungsmanagements für Liechtenstein zweckmässig erscheint. Orientieren soll sich dieses an dem des schweizerischen Kantons Solothurn, dem eine Vorreiterrolle in diesem Bereich zukommt.

Ziel des Bedrohungsmanagements ist es, Personen und Situationen, die das Potenzial einer gewalttätigen Eskalation in sich bergen, zu erkennen, einzuschätzen und zu entschärfen. Hierzu soll bei der Landespolizei eine Fachstelle eingerichtet werden, welche Ansprechpartner für Personen sein soll, die in ihrem Alltag mit bedrohlichem Verhalten gewaltbereiter Personen konfrontiert sind. Diese Fachstelle soll nach dem Vorbild des Bedrohungsmanagements des Kantons Solothurn ausgestaltet werden. Durch das Sammeln und Auswerten relevanter Informationen lässt sich das Risiko einer Gefahrensituation besser beurteilen, was der Ergreifung zielgerichteter Massnahmen dient.

Durch die geplante fach- bzw. institutionsübergreifende Zusammenarbeit lässt sich für die Zukunft eine Ausweitung der Gefahrenvorsorge gewährleisten, wovon sich die Regierung eine Stärkung der öffentlichen Sicherheit verspricht.

Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 31. August 2016. Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei bzw. über deren Homepage (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) bezogen werden.

Kontakt:

Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Bernd Hammermann, Leiter Amt für Justiz
T +423 236 62 00

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