ikr: Stellungnahme zur Vorratsdatenspeicherung verabschiedet
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat die Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Kommunikationsgesetzes und der Strafprozessordnung (Vorratsdatenspeicherung) aufgeworfenen Fragen verabschiedet. Anlässlich der ersten Lesung des Berichts und Antrags betreffend die Vorratsdatenspeicherung hat der Landtag die darin enthaltenen Gesetzesvorlagen ausdrücklich begrüsst.
Die in der Stellungnahme behandelten Fragen betreffen die Erfolgsquote und mögliche Alternativen zur Vorratsdatenspeicherung, die Zuständigkeit der Datenschutzstelle und die damit zusammenhängende Ressourcenfrage, das Verhältnis von § 102a (Verwertung von Vorratsdaten) zu § 103 StPO (Überwachung einer elektronischen Kommunikation) sowie den Vergleich der Regelungen in anderen europäischen Staaten.
Zudem werden Fragen zu den so genannten Over-the-Top-Dienste, wie beispielsweise WhatsApp, Skype bzw. andere Messanger-Dienste, den Straftatenkatalog in § 102a StPO, die Abgrenzung zu anderen Rechtsinstituten, die Möglichkeit der differenzierten Löschfristen sowie datensicherheitsrelevante Bestimmungen. Einige der aufgeworfenen Fragen bedurften lediglich einer Präzisierung, andere Fragen wurden von der Regierung nochmals geprüft und werden in der Stellungnahme erläutert.
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