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ikr: Bericht und Antrag zur Abänderung des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung verabschiedet

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 9. Oktober 2018 den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung zu Handen des Landtags verabschiedet. Kern dieser umfassenden Revision ist die Anpassung des Strafrechts an die veränderten gesellschaftlichen Werthaltungen und technischen Rahmenbedingungen.

Erhöhung der Strafdrohungen bei diversen Delikten gegen Leib und Leben sowie bei Sexualdelikten

Wesentliches Ziel der Reform ist ein ausgewogenes Strafverhältnis bei Delikten gegen "Leib und Leben" gegenüber den Vermögensdelikten. Dazu wird die Grundstrafdrohung bei bestimmten Delikten wie beispielsweise Körperverletzung, schwere Körperverletzung, Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung erheblich angehoben. Bei Vermögensdelikten mit einer geringeren Schadenssumme ermöglichen die neu gefassten Strafbestimmungen ein dem Schaden angemesseneres Strafmass.

Einführung neuer Tatbestände

Darüber hinaus werden neue Tatbestände eingeführt, wie etwa die Zwangsheirat, die Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung oder - im Hinblick auf technische Weiterentwicklungen - die Manipulation von EC- bzw. Kreditkarten oder das "Cybermobbing". Dieses Phänomen bedeutet für die betroffenen Personen eine extreme Belastung. "Cybermobbing" ist derzeit nur teilweise strafrechtlich erfasst. Der bisherige strafrechtliche Schutz ist aufgrund der breiten Öffentlichkeitswirkung, die mit den Handlungen im Internet einhergehen kann, nicht ausreichend.

Umsetzung völkerrechtlicher Abkommen

Die Vorlage verfolgt auch das Ziel, den Umsetzungsverpflichtungen aus verschiedenen völkerrechtlichen Übereinkommen nachzukommen. Durch die Einführung neuer Tatbestände wie "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" oder "Verbrechen der Aggression" stellt Liechtenstein eine lückenlose nationale Strafgerichtsbarkeit über die Tatbestände des Römer Statuts sicher und unterstreicht damit die Bedeutung und Wichtigkeit der Weiterentwicklung des Völkerstrafrechts.

Anpassung an Rezeptionsgrundlage

Bei dieser Abänderung handelt es sich um die erste grosse Anpassung des Strafrechts seit 1985. Damit erfolgt eine umfassende Modernisierung des Strafrechts, basierend auf in Österreich in den vergangenen Jahren bereits erfolgten Revisionen.

Kontakt:

Ministerium für Äusseres, Justiz und Kultur
Generalsekretariat
T +423 236 60 08

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