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Vernehmlassungsbericht zur Umsetzung von Empfehlungen der Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) verabschiedet

Vaduz (ots)

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 13. Juli 2021 einen Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Richterbestellungsgesetzes sowie des Staatsanwaltschaftsgesetzes verabschiedet. Die Gesetzesanpassungen basieren auf Empfehlungen, welche die Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) im Rahmen einer Evaluationsrunde an Liechtenstein gerichtet hat.

Liechtenstein ist seit 2010 Mitglied der Staatengruppe gegen Korruption (Groupe d'Etats contre la Corruption, GRECO), einem Teilabkommen des Europarats. GRECO überwacht alle seine Mitglieder gleichberechtigt durch einen dynamischen Prozess der gegenseitigen Bewertung. Liechtenstein befindet sich nach drei erfolgreichen Evaluationsverfahren in der vierten Evaluationsrunde. Die aktuelle Evaluationsrunde beschäftigt sich mit Korruptionsbekämpfung in Bezug auf Mitglieder des Landtages sowie Richter und Staatsanwälte.

Im gegenständlichen Vernehmlassungsbericht werden die Empfehlungen betreffend Richter und Staatsanwälte adressiert. Dabei geht es um die Stärkung der Rolle der Gerichte im Auswahlverfahren der Richter, die öffentliche Ausschreibung aller Richterstellen, die Einführung eines ausdrücklichen gesetzlichen Integritätserfordernisses für Staatsanwälte sowie die Einschränkung der Kündigungsmöglichkeit von Staatsanwälten aus wesentlichen betrieblichen oder wirtschaftlichen Gründen.

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 10. September 2021.

Pressekontakt:

Ministerium für Infrastruktur und Justiz
Generalsekretariat
T +423 236 6442

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