Tous Actualités
Suivre
Abonner Fürstentum Liechtenstein

Fürstentum Liechtenstein

Regierung erlässt Abänderungen der Verordnungen zum Strassenverkehrsgesetz (SVG)

Vaduz (ots)

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 5. Oktober 2021 die Verordnung über die Abänderung der Verkehrszulassungsverordnung (VZV), die Verordnung über die Abänderung der Verordnung der technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS), die Verordnung über die Abänderung der Verkehrsregelnverordnung (VRV) und die Verordnung über die Abänderung der Ordnungsbussenverordnung (OBV) beschlossen. Mit den Abänderungen dieser Verordnungen werden ein drittes Kontrollschild für Lastenträger eingeführt, Anpassungen betreffend Veteranenfahrzeuge gemacht, die Anwendungsregeln des Landeszeichens abgeändert sowie die Hinterlegung der aberkannten ausländischen Führerausweise aufgehoben.

Drittes Kontrollschild für Lastenträger

Mit den Anpassungen in der VZV, der VRV und der OBV besteht neu die Möglichkeit, beim Amt für Strassenverkehr ein rotes Kontrollschild für die Anbringung am Lastenträger zu beziehen, welches auch im Ausland anerkannt wird. Bis anhin muss jeweils das schwarze hintere Kontrollschild am Lastenträger montiert werden, sofern durch diesen das Kontrollschild am Fahrzeug hinten verdeckt wird. Dieser Aufwand entfällt neu, da das neue Kontrollschild bei Gebrauch des Lastenträgers nur einmalig anzubringen ist und dann dort verbleiben kann.

Das dritte Kontrollschild weist einen roten Grund mit weisser Schrift auf. Es wird ausschliesslich im Langformat ausgegeben werden. Der Preis beträgt 25 Franken. Der entsprechende Eintrag im Fahrzeugausweis kostet 20 Franken. Der Erwerb des Kontrollschildes ist freiwillig. Es bleibt weiterhin erlaubt, das hintere schwarze Kontrollschild am Lastenträger zu montieren. Das neue Kontrollschild darf ausschliesslich zusammen mit dem Hauptschilderpaar verwendet werden. Liechtenstein führt das dritte Kontrollschild parallel zur Schweiz ein. Es kann ab dem 1. März 2022 beim Amt für Strassenverkehr ausschliesslich per E-Mail (info.asv@llv.li) bestellt werden. Die Auslieferung erfolgt nach chronologischem Bestelleingang.

Anpassungen bezüglich Veteranenfahrzeuge

Die Abänderungen der VRV und der VTS betreffen eine Präzisierung bei der Vornahme von tiefgreifenden Änderungen am Fahrzeug und die Anpassung der Frist für die Abgaswartung bei Veteranenfahrzeugen. Als Veteranenfahrzeuge gelten technisch und optisch einwandfreie Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind und gemäss Eintrag im Fahrzeugausweis als solche anerkannt sind.

Änderungen betreffend das Landeszeichen ("ovaler FL-Kleber")

Mit dem Beitritt Liechtensteins zu den internationalen Strassenverkehrsabkommen von Genf und Wien im Jahr 2020 und 2021 muss das Landeszeichen ("ovaler FL-Kleber") nicht mehr auf den Fahrzeugen angebracht werden. Diese Änderung wird in den Anpassungungen der VZV, der VTS und der OBV nachvollzogen.

Änderung betreffend die Hinterlegung der aberkannten Führerausweise

Mit der Abänderung der VZV müssen neu aberkannte ausländische Führerausweise nicht mehr beim Amt für Strassenverkehr hinterlegt werden.

Inkrafttreten

Die Verordnungsänderungen bezüglich Veteranenfahrzeuge, das Landeszeichen ("ovaler FL-Kleber") und die Hinterlegung der aberkannten Führerausweise treten am 1. November 2021 in Kraft. Die Verordnungsänderungen betreffend die Einführung des dritten Kontrollschilds treten am 1. März 2022 in Kraft.

Weitere Informationen finden Sie unter www.asv.llv.li "Neuigkeiten".

Pressekontakt:

Ministerium für Infrastruktur und Justiz
Maximilian Rüdisser, Generalsekretär
T +423 236 60 24

Plus de actualités: Fürstentum Liechtenstein
Plus de actualités: Fürstentum Liechtenstein
  • 06.10.2021 – 10:04

    Resultate der Variantenprüfung zur Entlastung des Dorfzentrums von Schaan verabschiedet

    Vaduz (ots) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 5. Oktober 2021 den Bericht und Antrag betreffend die Kenntnisnahme der Resultate der Variantenprüfung zur Entlastung des Dorfzentrums von Schaan sowie des weiteren Vorgehens zuhanden des Landtags verabschiedet. Im Bericht und Antrag legt die Regierung dem Landtag die Resultate der Variantenprüfung zur Entlastung ...

  • 06.10.2021 – 10:02

    Regierung verabschiedet Hochbautenbericht 2022

    Vaduz (ots) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 5. Oktober 2021 den Bericht und Antrag betreffend die mittelfristige Planung staatlicher Hochbauten und Anlagen (Hochbautenbericht 2022) zuhanden des Landtags verabschiedet. Das Land Liechtenstein bewirtschaftet aktuell ein Immobilienportfolio von 100 Gebäuden. Davon stehen 65 Gebäude im Eigentum des Landes und 35 sind gemietet. Das gesamte Immobilienportfolio des ...

  • 06.10.2021 – 09:58

    Regierung verabschiedet Verkehrsinfrastrukturbericht 2022

    Vaduz (ots) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 5. Oktober 2021 den Bericht und Antrag betreffend den Bau und die Sanierung der Verkehrsinfrastruktur in Liechtenstein für das Jahr 2022 (Verkehrsinfrastrukturbericht 2022) zuhanden des Landtags verabschiedet. In das Bau- und Unterhaltsprogramm des Jahres 2022 sind basierend auf den langfristigen Zielsetzungen, dem Mobilitätskonzept 2030 sowie dem aktuellen ...