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Bundesamt für Landwirtschaft

Düngungsgrundlagen 01: Konsens bei den Begleitmassnahmen

Bern, (ots)

Die Begleitmassnahmen zur Umsetzung der neuen
Grundlagen der Düngung im Acker- und Futterbau (GRUDAF 01) sollen
nicht zu einer Verschärfung des ökologischen Leistungsnachweises
(OeLN) führen. Das schlägt die vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW)
eingesetzte, paritätische Arbeitsgruppe vor. Laut Arbeitsgruppe muss
bei bewilligungspflichtigen Bauten, die eine Ausweitung der
Tierhaltung zur Folge haben, die Nährstoffbilanz ausgeglichen sein.
Der Fehlerbereich von 10 Prozent wird nicht mehr berücksichtigt. Mit
verschärften Sanktionen soll verhindert werden, dass der tolerierte
Fehlerbereich von 10 Prozent in der Nährstoffbilanz systematisch
ausgenutzt wird. Unter der Leitung von Walter Müller,
Vorstandsmitglied des Schweizerischen Bauernverbandes, fand die
Arbeitsgruppe einen von allen Beteiligten akzeptierten Kompromiss. In
der Arbeitsgruppe waren die kantonalen Landwirtschafts- und
Umweltschutzämter, landwirtschaftliche Or-ganisationen, das Bundesamt
für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) und das BLW vertreten. An
ihrer Sitzung vom 27. Juni beschloss die Gruppe folgende Grundsätze:
Die Berechnungsmethode ´Suisse-Bilanz´ wird als Instrument zum
Vollzug der ausgeglichenen Düngerbilanz, wie sie in der
Direktzahlungsverordnung gefordert wird, anerkannt und mit den GRUDAF
01 ab dem Jahr 2002 - mit einer Uebergangsfrist  von zwei Jahren -
flächendeckend eingeführt. Eine echtlich verbindliche Wegleitung
regelt die Berechnungsweise sowie den Vollzug. Die Nährstoffbilanzen
müssen ausgeglichen sein, wobei der geltende Fehlerbereich von
höchstens +10 Prozent grundsätzlich akzeptiert wird. Die Ergebnisse
von detaillierten Bilanzierungsmethoden, wie die
Import-Export-Bilanzen, sind als Bestandteil der Nährstoffbilanz bei
den Betriebszweigen Schweinehaltung und Geflügelhaltung zulässig.
Deren Berechnungsweise ist jedoch zwischen den Kantonen zu
vereinheitlichen. Düngungspläne bleiben für den OeLN weiterhin
anerkannt. Regionale Probleme mit Böden, die eine zu hohe
Phosphorversorgung aufweisen und zu Gewässerbelastungen führen, sind
primär mit Projekten gemäss Artikel 62a des Gewässerschutzgesetzes
und, wo sinnvoll, in Verbindung mit der Oeko-Qualitätsverordnung zu
lösen. In bereits bestehenden Projekten zur Sanierung von Gewässern
dürfen auf Grund der Aenderungen der GRUDAF 01 keine Aufstockungen
mit Tieren vorgenommen werden.
Bei der Bewilligung von Bauten mit einer Ausweitung der
Tierhaltung muss die Nährstoffbilanz auf maximal 100 Prozent
berechnet werden. Der Fehlerbereich von 10 Prozent wird in der Bilanz
nicht gewährt.
Bei Ueberschreitung von 110 Prozent sind scharfe Sanktionen
vorgesehen. Die Vorschläge der Arbeitsgruppe werden im Juli und
August den Interessierten zur Stellungnahme vorgelegt. Die geänderte
Direktzahlungsverordnung soll am 1. Januar 2002 in Kraft treten.
Während einer Uebergangsfrist von 2 Jahren wird noch die alte
Nährstoffbilanz, basierend auf den alten Düngungsnormen von 1994,
akzeptiert.
Internet: www.newsaktuell.ch

Kontakt:

Bundesamt für Landwirtschaft
Presse- und Informationsdienst
Victor Kessler
Sektion Oekologische Direktzahlungen
Tel: +41 31 323 31 34

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