Auflage der AOC 'Raclette du Valais'
Bern (ots)
Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) wird morgen das Gesuch um Registrierung der geschützten Ursprungsbezeichnung (GUB/AOC) für 'Raclette du Valais' im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht. Der Walliser Milchverband ersuchte um den Schutz dieser Bezeichnung.
Durch das veröffentlichte Eintragungsgesuch soll der Gebrauch des Begriffs 'Raclette' auf die im Kanton Wallis produzierten Käse beschränkt werden, welche die Bedingungen des Pflichtenhefts 'Raclette du Valais' erfüllen. Der 'Raclette du Valais' ist ein aus Vollmilch hergestellter Rohmilchkäse. Die Gewohnheit, den Käse zu braten und zu schaben ist im Wallis seit dem 16. Jahrhundert nachgewiesen. Der Name 'Raclette' wurde 1874 erstmals schriftlich erwähnt, war jedoch bereits lange vorher im lokalen Dialekt üblich. Heute ist 'Raclette du Valais' eines der wichtigsten Erzeugnisse aus der Region. Er wird nicht nur geschmolzen sondern auch als Schnittkäse gegessen.
Viele Schweizer Landwirtschaftsprodukte sind weitherum bekannt und tragen traditionelle, oft berühmte Namen, die nicht selten missbräuchlich für Nachahmungen verwendet werden. Dies schadet sowohl den Konsumenten, weil die Unterscheidung zwischen Original und Nachahmungen verunmöglicht wird, als auch den Produzenten, indem der gute Ruf ihres Produkts für Erzeugnisse genutzt wird, die nichts mit dem Original zu tun haben, und dadurch verloren geht.
Mit dem Register der Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben lassen sich die traditionellen Gebietsnamen von landwirtschaftlichen Erzeugnissen schützen (Wein ausgenommen), deren Qualität und Haupteigenschaften durch ihre geografische Herkunft bestimmt werden. Ist ein Name geschützt, darf er nur von den Produzenten des entsprechend definierten geografischen Gebiets benutzt werden, die sich an ein detailliertes Pflichtenheft halten. Die Eintragungsgesuche müssen öffentlich aufgelegt werden. Binnen einer Frist von drei Monaten haben Personen, die ein schutzwürdiges Interesse geltend machen können, und die Kantone die Möglichkeit, Einsprache zu erheben.
Das Bundesregister der Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben zählt heute fünf Eintragungen: L'Etivaz (GUB), Rheintaler Ribel (GUB), Bündnerfleisch (GGA), Tête de Moine oder Fromage de Bellelay (GUB) und Gruyère (GUB).
Kontakt:
Frèdèric Brand, Sektion Qualitäts- und Absatzförderung,
Tel. +41 31 322 26 29;
Isabelle Pasche, Hauptabteilung Produktion und Internationales,
Rechtsdienst, Tel. +41 31 322 25 39;
Bundesamt für Landwirtschaft, Presse- und Informationsdienst.