Kindes- und Erwachsenenschutz K-ESR geht in die Vernehmlassung - Einladung an die Medien
Luzern (ots)
Zum Kindes- und Erwachsenenschutz K-ESR hat der Bund ein neues Gesetz erlassen, das die Kantone auf den 1.1.2013 umsetzen müssen. Der Regierungsrat schickt nun das neue Gesetz für den Kanton Luzern in die Vernehmlassung. Es bringt viele Neuerungen; die wichtigsten sind die interdisziplinär zusammengesetzten Fachbehörden. Sie haben eine Regionalisierung des K-ESR zur Folge. Über diese Neuerung und viele andere, von denen auch der Kanton Luzern betroffen ist, möchten wir Sie gerne informieren.
Termin: Montag, 28. März 2011 Zeit: 10 bis ca.11.30 Uhr Ort: Regierungsgebäude, Kommissionszimmer 2, 2. Stock, Bahnhofstrasse 15, 6002 Luzern
ReferentInnen:
- Yvonne Schärli-Gerig, Regierungsrätin - Ruedi Amrein, Präsident Verband Luzerner Gemeinden VLG - Heinz Bachmann, Leiter Rechtdienst JSD
Kontakt:
Heinz Bachmann
Leiter Rechtsdienst Justiz- und Sicherheitsdepartement
Tel.: +41/41/228'57'84
E-Mail: heinz.bachmann@lu.ch
Internet: www.lu.ch