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Stadt und Kanton Luzern setzen gemeinsam den Vollzug städtischer Reglemente um

Luzern (ots)

In einer gemeinsamen Pressekonferenz orientierten Stadt und Kanton Luzern über den Vollzug der städtischen Reglemente. Dabei kamen insbesondere die Schnittstellen zwischen städtischer Verwaltung und der Luzerner Polizei zur Sprache.

Seit dem 1. Januar 2010 sind Stadtpolizei Luzern und Kantonspolizei Luzern zur Luzerner Polizei zusammengelegt. Auf dieses Datum hin hat die Luzerner Polizei die polizeilichen Kernaufgaben der ehemaligen Stadtpolizei übernommen. «In der Stadt Luzern», sagt Stadträtin Ursula Stämmer-Horst, «mussten wir feststellen, dass seit den Projektarbeiten zur Zusammenlegung der beiden Polizeikorps der Nutzungsdruck im öffentlichen Stadtraum weiter zugenommen hat.» Sie erwähnt die Diskussionen um Nachtclubs und Grossveranstaltungen sowie um Littering und Strassenprostitution.

Insbesondere bei der Nutzung des städtischen Grundes durch konzessionierte Taxis, durch Strassenmusikanten und durch Boulevard-Restaurants hat die Stadt Luzern eigene Gemeindevorschriften erlassen. Bei der Durchsetzung dieser Bestimmungen stellten sich nach der Zusammenlegung der beiden Polizeikorps Fragen ? zum Beispiel, was die Luzerner Polizei neben der primär für die Kontrolle von Gemeindevorschriften zuständigen Gemeindebehörde in der Strafverfolgung tun muss und was sie kann.

Sicherheitsausschuss gab Rechtsgutachten in Auftrag

Der Sicherheitsausschuss der Luzerner Polizei, in dem die Sicherheits- und Gesundheitsdepartemente von Stadt und Kanton Luzern vertreten sind, hat sich den offenen Fragen nach dem Vollzug der städtischen Reglemente angenommen. Zwischen Kanton und Stadt wurde eine Vereinbarung ausgearbeitet, welche die Prozesse und Zuständigkeiten regelt. Diese Vereinbarung wurde von Stadt und Kanton Luzern am 21. Juli 2011 unterzeichnet und ist seither in Kraft. Parallel dazu gab der Sicherheitsausschuss ein externes Rechtsgutachten in Auftrag. Regierungsrätin Yvonne Schärli-Gerig betont: «Dem Justiz- und Sicherheitsdepartement war es ein grosses Anliegen, künftig Rechtssicherheit zu haben. Das hat uns bewogen, dieses externe Rechtsgutachten gemeinsam mit der Stadt Luzern erstellen zu lassen.»

Das externe Gutachten von Christof Riedo, Strafrechtsprofessor an der Universität Freiburg, und Markus Gredig, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Föderalismus in Granges-Paccot, hält unter anderem fest, dass es nach der Zusammenlegung der Stadtpolizei und Kantonspolizei gerade mit Blick auf den Vollzug städtischer Reglemente zuerst einer Praxis bedürfe, um konkrete Handlungsrichtlinien abzuleiten.

Regierungsrätin Yvonne Schärli-Gerig führt an der Pressekonferenz aus, dass Ähnliches auch aus der Fusion von Gemeinwesen bekannt sei: «Man kann nicht jedes Detail zum Vorneherein planen, es müssen oft erst Erkenntnisse aus der Praxis gesammelt und danach in Vereinbarungen oder Handlungsanweisungen geregelt werden.»

Strassenmusikanten: Stadt entscheidet über Anzeigen

Das Rechtsgutachten stützt die von Stadt und Kanton getroffene Vereinbarung. Die Stadtverwaltung und die Luzerner Polizei haben im Bereich der Strassenmusik bereits seit Sommer 2011 erste Erfahrungen bezüglich Schnittstellen und Zusammenarbeit sammeln können.

Polizeikommandant Beat Hensler sagt dazu: «Werden Verstösse gegen die Bestimmungen über Strassenmusik von der Luzerner Polizei bei Kontrollen festgestellt oder von Drittpersonen gemeldet, kann die Polizei die Strassenmusikanten wegweisen. Im Wiederholungsfall oder bei renitenten Strassenmusikanten werden die Personalien aufgenommen und allenfalls eine Polizeipatrouille beigezogen.» Zugleich, so Hensler weiter, informiere die Polizei die Stadtbehörden. Die Dienstabteilung Stadtraum und Veranstaltungen entscheidet aufgrund dieser Meldung, ob im Einzelfall eine Anzeige erstattet wird. Das Rechtsgutachten hält im Weiteren fest, dass es nicht Aufgabe der Polizei sei, aktiv nach Verstössen gegen städtische Reglemente zu suchen.

Taxireglement wird kontrolliert

Zum Grundauftrag der Luzerner Polizei gehört Verfolgung von Verstössen gegen das Strassenverkehrsrecht sowie die Kontrolle der Arbeits- und Ruhezeitverordnung von Taxifahrern. Zugleich wurde mit der Vereinbarung vom 21. Juli 2011 die Durchsetzung des städtische Taxireglements verbindlich geregelt: Die städtische Dienstabteilung Stadtraum und Veranstaltungen nimmt die Kontrollen gemeinsam mit der Luzerner Polizei vor. Seit November 2011 haben bereits einige Kontrollen stattgefunden, die Zusammenarbeit hat sich bewährt und wird im gleichen Rahmen fortgesetzt.

Pragmatisches Vorgehen

Kommandant Beat Hensler hält fest, dass die Polizei die Meldungen von Privatpersonen betreffend Verstösse gegen die städtischen Reglemente weiterhin entgegennehme und die Stadtverwaltung darüber in Kenntnis setzt. Für Stadträtin Ursula Stämmer-Horst ist dies ein zentraler Punkt: «Wichtig ist, dass die Bevölkerung weiss, dass sie sich jederzeit und mit allen Anliegen bei der Polizei melden kann. Wer sich bei der Polizei meldet, will in erster Linie ernst genommen werden. Der Bevölkerung ist es egal, wer sich anschliessend um das Anliegen kümmert.»

Auch Regierungsrätin Yvonne Schärli ist überzeugt, mit dem Vorgehen umsichtig gehandelt zu haben: «Man muss Erfahrungen aus der Praxis machen können, um Prozesse zu überprüfen und wo nötig korrigierend einzuwirken. Dies haben wir in diesem Fall gemeinsam und pragmatisch getan.»

Kontakt:

Regierungsrätin Yvonne Schärli-Gerig
Kanton Luzern: Justiz- und Sicherheitsdepartement
Tel.: +41/41/228'59'18
E-Mail: yvonne.schaerli@lu.ch

Kontakt Stadt Luzern:
Stadträtin Ursula Stämmer-Horst
Direktion Umwelt, Verkehr und Sicherheit
Tel.: +41/41/208'83'20
E-Mail: ursula.staemmer@stadtluzern.ch

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