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Verdeckte Ermittlungen der Polizei sollen wieder möglich werden

Luzern (ots)

Die Luzerner Polizei soll zur Verhinderung von Straftaten wieder verdeckt ermitteln können. Damit dies möglich wird, beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat eine Änderung des Gesetzes über die Luzerner Polizei. Auf Bundesebene hat sich die Haltung gefestigt, wonach die Kantone aufgrund der Polizeihoheit für die gesetzliche Regelung zuständig sind.

Verdeckte Ermittlungen zur Verhinderung von Straftaten und somit im Vorfeld von Strafverfahren hatten seit dem Inkrafttreten der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) Anfang 2011 keine rechtliche Grundlage mehr. Die StPO hat unter anderem auch das bisherige Bundesgesetz über verdeckte Ermittlungen abgelöst und damit eine klare Trennlinie für die Zulässigkeit von verdeckten Operationen gezogen. Die StPO sieht verdeckte Ermittlungen lediglich zum Zweck der Aufklärung bereits begangener schwerer Straftaten und damit innerhalb eines Strafverfahrens vor. Nicht mehr zulässig waren seither verdeckte polizeiliche Ermittlungs- und Fahndungsaktionen im Vorfeld von Straftaten. Auf kantonaler aber auch auf Bundesebene verlangten verschiedene parlamentarische Vorstösse eine Präzisierung der seit Anfang 2011 geltenden Gesetzgebung, zumal die StPO lediglich das Verfahren nach einer erfolgten Straftat regelt und eine Regelung für die verdeckte Fahndung ganz fehlte.

Kantonale Regelung von verdeckten Operationen im Vorfeld von Straftaten

Auf Bundesebene hat sich die Haltung gefestigt, dass die Kantone aufgrund ihrer Polizeihoheit für die gesetzliche Regelung von verdeckten polizeilichen Operationen im Vorfeld von Strafverfahren zuständig sind. Überdies wurde die StPO am 14. Dezember 2012 dahingehend präzisiert, dass sie den Geltungsbereich der verdeckten Ermittlung klar und einschränkend definiert und für die verdeckte Fahndung als zusätzliches, niederschwelligeres Instrument die entsprechende gesetzliche Grundlage schafft. Der Geltungsbereich der StPO und damit auch derjenige der beschlossenen Änderung der StPO beschränkt sich auf das Strafverfahren.

Der Kanton Luzern schliesst mit der nun vorliegenden Botschaft die Lücke im Vorfeld von Strafverfahren und strebt eine grösstmögliche Übereinstimmung mit der Bundesgesetzgebung an. Analog zur am 14. Dezember 2012 beschlossenen Änderung der StPO macht auch die Änderung des Gesetzes über die Luzerner Polizei einen klaren Unterschied zwischen verdeckter Ermittlung und verdeckter Fahndung. So wird verdeckte Ermittlung ausschliesslich bei Anzeichen, dass es zu besonders schweren Straftaten kommen könnte, angeordnet. Welche Delikte als schwer definiert werden, ist in der StPO geregelt. Die verdeckte Ermittlung muss immer vom Zwangsmassnahmengericht genehmigt werden. Verdeckte Fahndung als weiteres Instrument im Vorfeld von Straftaten ist eine niederschwelligere Massnahme, die bei Anzeichen, dass es zu weniger gravierenden Delikten kommen könnte und ohne richterliche Genehmigung angeordnet werden kann.

Präventive verdeckte polizeiliche Operationen in der Praxis

Von Bedeutung sind verdeckte Operationen der Polizei beispielsweise bei Chatroom-Ermittlungen. Laut Auskunft von Expertinnen und Experten dauert es durchschnittlich nur gerade drei Minuten ab Beginn des Chats, bis eine Person mit pädosexuellen Neigungen versucht, in einem speziell für Kinder und Jugendliche eingerichteten Chatroom mit diesen in Kontakt zu kommen und das Gespräch auf sexuelle Themen zu lenken. Daneben werden verdeckte Operationen beispielsweise auch bei der Bekämpfung von Betäubungsmitteldelikten, Delikten im Sexmilieu und Hehlerei im Kunsthandel vorgenommen.

Abgrenzung von verdeckter Ermittlung und verdeckter Fahndung

- Verdeckte Ermittlerinnen und Ermittler werden mit abgesicherten Legenden ausgestattet und sollen aktiv und gezielt Kontakte mit Zielpersonen knüpfen, um ein Vertrauensverhältnis aufzubauen.

- Verdeckte Ermittlungsaktionen sind auf längere Zeiträume ausgerichtet.

- Für verdeckte Ermittlungen können neben Mitarbeitenden der Polizei auch vorübergehend beauftragte Privatpersonen eingesetzt werden.

- In besonderen Fällen kann die Identität von verdeckten Ermittlerinnen und Ermittlern auch im folgenden Strafverfahren geschützt werden.

- Verdeckte Fahnderinnen und Fahnder täuschen durch falsche Angaben zu Namen, Geschlecht und Alter (z.B. im Internet) eine andere Identität vor.

- Verdeckte Fahnderinnen und Fahnder verhalten sich zurückhaltend und bauen kein eigentliches Vertrauensverhältnis auf.

- Verdeckte Fahndungen sind in der Regel auf kurze Zeiträume ausgerichtet.

- Verdeckte Fahndungen werden ausschliesslich von Angehörigen der Polizei durchgeführt.

- Verdeckte Fahnderinnen und Fahnder können in einem Strafverfahren mit den Beschuldigten konfrontiert werden.

Strategiereferenz

Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie: Solidarische Gesellschaft

Kontakt:

Regierungsrätin Yvonne Schärli-Gerig
Vorsteherin Justiz- und Sicherheitsdepartement
Tel.: +41/41/228'59'17

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