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Bundesamt für Veterinärwesen

Infos zum Freilandhaltungsverbot unter www.bvet.admin.ch

(ots)

Hühner, Truten, Pfauen, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten, Gänse, Strausse und Emus – für diese Vogelarten gilt ab heute das Freilandhaltungsverbot. Zudem müssen die Haltenden sich bis in einer Woche registriert haben. Viele Informationen dazu und zur Vogelgrippe allgemein finden sich auf der Website des Bundesamtes für Veterinärwesen unter www.bvet.admin.ch.

Die zahlreichen Anrufe auf der Hotline für Geflügelhaltende beim 
Bundesamt für Veterinärwesen zeigen, dass sich die Geflügelhaltenden 
intensiv auf das Freilandhaltungsverbot vorbereiten. Um einfache 
Lösungen für die Unterbringung der Tiere zu geben und die Regelung 
genauer zu erklären, hat das Bundesamt für Veterinärwesen zahlreiche 
Informationen auf der Website www.bvet.admin.ch aufgeschaltet. Diese 
Informationen erscheinen in den kommenden Tagen auch in 
Fachzeitschriften und gelangen über Verbände und Organisationen an 
die Geflügelhaltenden.
Die Hotline für Geflügelhaltende beim Bundesamt für Veterinärwesen 
ist von Montag bis Freitag, 9-19 Uhr, zu erreichen unter der Nummer 
031 322 22 99.
BUNDESAMT FÜR VETERINÄRWESEN
Medien- und Informationsdienst
Auskunft: Franz Geiser, Kommunikation, 031 / 323 84 96

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