BFM: EKF kritisiert überhastetes Vorgehen bei der Teilrevision des Asylgesetzes
(ots)Bern, 8. März 2005. Die Eidgenössische Kommission für Flüchtlingsfragen (EKF) hält das überhastete Vorgehen bei der laufenden Teilrevision des Asylgesetzes für problematisch. Die von Bundesrat Christoph Blocher neu eingebrachten und von der Staatspolitischen Kommission des Ständerates gutgeheissenen Vorschläge haben weitreichende Konsequenzen und bedürfen deshalb einer genauen Prüfung. Diese ist aber angesichts der äusserst kurzen Fristen kaum möglich. Die EKF ruft den Ständerat dazu auf, bei seinen Beratungen am 16./17. März 2005 Besonnenheit und Weitsicht walten zu lassen.
Angesichts der stark rückläufigen Asylgesuchszahlen ist die EKF erstaunt über das angeschlagene Schnellzugstempo bei der Asylgesetz- Teilrevision. Verschärfungen wie der Nichteintretensgrund der Papierlosigkeit, die Ausdehnung des Sozialhilfestopps oder die Verweigerung der Nothilfe wurden nie in eine formelle Vernehmlassung geschickt. Verwaltungsexterne Stimmen wurden kaum gehört. Die EKF selbst als beratende Kommission des Bundesrates wurde bei der Erarbeitung der Vorschläge ebenfalls nicht beigezogen, obwohl dies aufgrund ihres Mandats eigentlich zu erwarten gewesen wäre.
Die EKF will die von der Staatspolitischen Kommission des Ständerates (SPK-S) am 3. Februar 2005 getroffenen Entscheide zu den Vorschlägen nicht im Einzelnen kommentieren. Sie hat jedoch den Eindruck, dass die Beratungen unter grossem Zeitdruck stattgefunden haben und die möglichen Auswirkungen der Beschlüsse nicht mit der nötigen Sorgfalt analysiert wurden. Insbesondere der Entscheid, den Sozialhilfestopp auf alle rechtskräftig abgewiesenen Asylsuchenden auszudehnen, erstaunt. Die EKF beurteilt diesen Schritt zwar nicht grundsätzlich negativ. Für eine angemessene Beurteilung der möglichen Konsequenzen sind aber die im Rahmen des Monitoring zu den Nichteintretensentscheiden erhobenen Zahlen abzuwarten.
Zudem sollte die Vereinbarkeit der Vorlage mit der Gesetzgebung der europäischen Nachbarländer vertieft geprüft werden.
Die EKF zählt nun darauf, dass der Ständerat bei seinen Beratungen zur Asylgesetzvorlage am 16./17. März die nötige Besonnenheit walten lässt, auch weil sich die asylpolitische Grosswetterlage entspannt hat.
Weitere Auskünfte: Rolf Götschmann, Sekretär EKF, Tel. 031 / 325 93 22, e-mail: rolf.goetschmann@bfm.admin.ch