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Rund 90'000 illegal Anwesende (Sans Papiers)

(ots)

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Migration BFM

Bern-Wabern, 26. April 2005. In der Schweiz leben rund 90'000 
Personen ohne Aufenthaltserlaubnis, so genannte Sans Papiers. Zu 
diesem Schluss kommt eine Studie des Forschungsinstituts gfs.bern 
im Auftrag des Bundesamtes für Migration. Die meisten Sans-Papiers 
leben in Städten oder Gebieten mit ausgeprägter Landwirtschaft. Es 
handelt sich nur zum kleinen Teil um untergetauchte abgewiesene 
Asylsuchende.
Die Studie beruht auf einer Datenerhebung von sechs 
Forschungsbüros, die in Zürich, Basel, Thurgau, Genf, Waadt und 
Tessin insgesamt 60 Experten befragten. Die sechs Teilstudien 
wurden durch das Forschungsinstitut gfs.bern zusammen gefügt, 
systematisch verglichen und anschliessend auf die gesamte Schweiz 
hochgerechnet. Als Sans Papiers werden in der Studie Menschen 
definiert, die sich länger als einen Monat ohne geregelten 
Aufenthalt in der Schweiz aufhalten und keine feste Absicht zur 
Ausreise aus der Schweiz haben.
Ziel der Studie war in erster Linie die Erhebung der Zahl der Sans 
Papiers in der Schweiz. Die wichtigsten Ergebnisse der Studie: 
• In der Schweiz leben rund 90'000 Sans Papiers (Genauigkeit 
plus/minus 10'000 Personen). 
• Sans Papiers gibt es überall in der Schweiz. Ihre Zahl ist umso 
höher, je höher das Volkseinkommen eines Kantons ist, je mehr 
Ausländerinnen und Ausländer dort leben und/oder je ausgeprägter 
der Landwirtschaftssektor ist. 
• Sans Papiers sind überwiegend erwerbstätig und arbeiten häufig in 
prekären Arbeitsverhältnissen mit tiefen Löhnen und langen 
Arbeitszeiten. 
• Sie stellen keine homogene Gruppe dar (unterschiedliche 
Herkunftsstaaten).
• Nur wenige Sans Papiers sind kriminell. 
• Die bisherige Asylpolitik hat kaum Auswirkungen auf die Zahl der 
Sans Papiers.
Das Bundesamt für Migration schliesst aus der Studie, dass die Zahl 
der illegal Anwesenden in der Schweiz tiefer liegt als die 
bisherigen Schätzungen. Die aktuelle Zulassungspolitik und die 
geltende Liberalisierungspraxis (Beschränkung auf Härtefälle) 
werden nicht in Frage gestellt. Die Notwendigkeit der laufenden 
Gesetzesvorhaben wird durch die Ergebnisse der vorliegenden Studie 
bestätigt (Schwarzarbeitsgesetz, Ausländergesetz, Asylgesetz, 
flankierende Massnahmen zum Freizügigkeitsabkommen, EU-
Erweiterung).
Weitere Informationen:
Mario Tuor, Information & Kommunikation BFM, 031 324 31 50
Dominique Boillat, Information & Kommunikation BFM, 031 325 98 80

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