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Ausbau der Strafverfolgung des Bundes auf gutem Wege

Bern (ots)

Erfahrungen mit den neuen Bundeskompetenzen
MEDIENKONFERENZ f4
SPEAKING NOTE VON BUNDESANWALT VALENTIN ROSCHACHER
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Damen und Herren
Besten Dank für Ihr Interesse am Ausbau der
Strafverfolgung des Bundes und der Bekämpfung der internationalen
Schwerstkriminalität. Wie Sie wissen, sind vor rund 100 Tagen, am 1.
Januar 2002, die vom Parlament im Dezember 1999 beschlossenen
«Massnahmen zur Verbesserung der Effizienz und der
Rechtsstaatlichkeit in der Strafverfolgung» wie vorgesehen in Kraft
getreten, die sogenannte «Effizienz-Vorlage». Damit sind neu
ausschliesslich die Strafverfolgungsbehörden des Bundes
(Bundesanwaltschaft, Bundesamt für Polizei und Eidgenössische UR)
zuständig für die Strafverfahren im Bereich der grenzüberschreitenden
Organisierten Kriminalität (OK), Geldwäscherei und Korruption. Auch
für die Bekämpfung grenzüberschreitender Wirtschaftskriminalität ist
der Bund seit dem 1. Januar zuständig, allerdings behalten hier die
Kantone weiterhin ihre Zuständigkeit. Der Bund wird dann aktiv, wenn
entweder ein Kanton um die Uebernahme eines Verfahrens ausdrücklich
ersucht, oder sich noch kein Kanton mit dem Fall befasst hat.
Die neuen, komplexen Verfahren internationaler OK, Geldwäscherei
und Korruption müssen also seit dem 1.1.2002 zwingend auf Bundesebene
geführt werden, von den ersten Ermittlungen bis zur Anklagevertretung
vor Gericht. Aus diesem Grund haben wir im Lauf des letzten Jahres
mit einem markanten Ausbau von BA, BAP und eidg. UR begonnen. Heute
möchten wir Sie über den Stand dieser Ausbauarbeiten informieren und
wir wollen Ihnen Auskunft geben über die Erfahrungen, die wir während
der ersten 100 Tagen in der Umsetzung der Effizienz-Vorlage gesammelt
haben.
Wir wollen Sie namentlich über die erste Entwicklung der
Fallzahlen informieren, denn von dieser Entwicklung hängt die
rollende Planung des weiteren Ausbaus der Strafverfolgungsbehörden
des Bundes massgebend ab.
Lassen Sie mich gleich zu Beginn festhalten:
Der Start ist geglückt. Die Umsetzung der Effizienz-Vorlage ist
auf gutem Weg. Die notwendigen Auf- und Ausbauarbeiten, namentlich
die Rekrutierung der neuen Mitarbeitenden konnte planmässig und
pünktlich vorgenommen werden, die Infrastruktur, die wir heute
brauchen, ist bereitgestellt. Die neuen und die bisherigen
Mitarbeitenden bei den Strafverfolgungsbehörden des Bundes stehen wie
vorgesehen im Einsatz. Die Bekämpfung der internationalen
Schwerstkriminalität durch die Strafverfolgung des Bundes ist
erfolgreich angelaufen.
Lassen Sie mich den Ueberblick mit der Entwicklung der Fallzahlen
beginnen. Dabei bitte ich Sie zu beachten, dass es im Rahmen dieser
MK nicht möglich ist, à fonds auf einzelne Fälle einzugehen - das ist
heute auch nicht das Ziel. Sie wissen, dass es sich um z.T.
hochsensible offene gerichtspolizeiliche Ermittlungsverfahren
handelt, bei denen uns in der Information die bekannten Grenzen
gesetzt sind. Auch über die neuen Verfahren werden wir jedoch Medien
und Oeffentlichkeit in Zukunft einzelfallweise soweit möglich
informieren, dies im Rahmen der Verpflichtung der BA zu einer raschen
und transparenten Kommunikation.
Zu den Fallzahlen: Es handelt sich bei dieser Frage gleichsam um
das «pièce de résistance» der Umsetzung der Effizienz-Vorlage. Von
der Anzahl der zu behandelnden Fälle leitet sich die gesamte Auf- und
Ausbauarbeit der Strafverfolgung des Bundes ab, namentlich die Anzahl
der benötigten Mitarbeitenden, wovon wiederum die Bedürfnisse
abhängen hinsichtlich Infrastruktur, Logistik, Support etc,
überspitzt gesagt: bis hin zur Anzahl der benötigten Kugelschreiber.
Wir haben diese Fallzahlen zusammen mit den Kantonen so eingehend
und detailliert wie möglich evaluiert und sind in zurückhaltender
Planung von von 34 grossen und komplexen und voraussichtlich
mehrjährigen Verfahren mit Beginn im laufenden Jahr 2002 ausgegangen.
Dabei sind wir damals davon ausgegangen, dass das Schwergewicht
unserer Fälle in den Bereichen
1. Geldwäscherei,
2. OK-Delikte wie z.B. internationaler Drogenhandel und
3. Rechtshilfevollzug für ausländische Strafverfolgungsbehörden im
OK-Bekämpfungsbereich darstellen würde. Diese Prognose hat sich
weitestgehend bewahrheitet.
Die aktuellen Verfahrenszahlen sehen wie folgt aus: Die
Bundesanwaltschaft hat im ersten Quartal 2002 im neuen
Kompetenzbereich gesamthaft 38 eigene Ermittlungsverfahren eröffnet,
wovon 16 den Kriterien komplexer bzw. mehrjähriger Verfahren - nach
heutigem Wissensstand - entsprechen. Als Beispiele möchte ich zwei
der grösseren Fälle erwähnen, deren starker internationaler Bezug
sich nach Russland (Zusammenhang zum früheren Rechtshilfe-Fall
Aeroflot) sowie ins Umfeld des früheren jugoslawischen Präsidenten
Milosevic richtet und die beide im Deliktsbereich der Geldwäscherei
anzusiedeln sind. Die übrigen 22 Verfahren sind entweder bereits
erledigt oder können ohne grösseren Arbeitsaufwand erledigt werden;
es handelt sich dabei grösstenteils um Anzeigen aus dem Bereich der
Geldwäscherei, bei denen sich der Tatverdacht nicht erhärten liess
oder bei denen wir heute davon ausgehen, dass sie nicht so komplex
sein werden, dass Bundesgerichtsbarkeit gegeben ist.
Zusätzlich haben wir seit dem 1.1.2002 12 neue, teils aufwendige
Rechtshilfe-Verfahren eröffnet, darunter die Hälfte im neuen
Zuständigkeitsbereich der internationalen OK/WK, Geldwäscherei und
Korruption. Als Beispiel sei hier das Verfahren für die
Strafverfolgungsbehörden Frankreichs erwähnt, wo es um
Geldwäschereiverdacht betreffend mehrerer Bin-Laden-Firmen geht.
Damit liegen die Fallzahlen während der ersten drei Monate nach
erster Einschätzung tendenziell höher, als in der Planung angenommen.
Diese Tendenz muss allerdings vorsichtig interpretiert werden, Die
Dimension der Fälle ist bei Verfahrenseröffnung naturgemäss schwer
abschätzbar und die Behandlungsdauer hängt im Einzelfall stark vom
spezifischen Ermittlungsverlauf ab. Auch ist die Frage noch offen,
welche dieser Fälle zur Voruntersuchung an die eidgenössischen UR
weitergegeben werden.
Nach 100 Tagen kann diesbezüglich noch keine abschliessende
Bewertung vorgenommen werden. Es bestätigt sich jedoch, dass wir mit
den unserer Gesamtplanung zugrunde liegenden Fallschätzungen nicht zu
hoch gegriffen haben, sondern eher am untern Rand der zu erwartenden
Fallzahlen geblieben sind. Gesamthaft liegen die Schwerpunkte der
neuen Fälle in den neuen Kompetenzen - unseren Prognosen
weitestgehend entsprechend - im Deliktsbereich der Geldwäscherei, im
Deliktsbereich der OK, in Verbindung mit Drogenkriminalität und
Korruption sowie im Bereich der Rechtshilfe.
Zusätzlich möchte ich darauf hinweisen, dass die
Ermittlungsverfahren, die wir im neuen Zuständigkeitsbereich seit
Januar 2002 eröffnet haben, entweder auf Verdachtsmeldungen aus der
Meldestelle für Geldwäscherei oder des Vorermittlungs- bzw.
Ermittlungsbereich der Bundeskriminalpolizei (BKP) basieren oder aber
von kantonalen bzw. ausländischen Strafverfolgungsbehörden an uns
geleitet wurden.
Für eine ausgewogene Einschätzung unserer Tätigkeit seit dem 1.
Januar dieses Jahres erinnere ich Sie daran, dass die
Bundesanwaltschaft in Zusammenarbeit mit der Bundeskriminalpolizei
nicht nur Fälle im neuen, sondern weiterhin auch im klassischen
Kompetenzbereich der Bundesgerichtsbarkeit behandelt. In diesem
Bereich haben wir seit 1.1.2002 zehn Ermittlungsverfahren eröffnet,
mit Schwerpunkten bei Beamtendelikten (Beispiel: Betrugsfall in der
Eidg. Steuerverwaltung) und Sprengstoffdelikten (Beispiel: Explosion
am 13. März in Corsier).
Zum Organigramm der Bundesanwaltschaft: Sie können die oben
vorgenommene Unterteilung der Strafverfolgung des Bundes in die
klassischen und die neuen Kompetenzen sowie den Rechtshilfevollzug
auch dem neuen Organigramm der Bundesanwaltschaft entnehmen. Die
Bundesanwaltschaft arbeitet seit dem 1.1.2002 als unabhängige
Ermittlungs- und Anklagebehörde des Bundes in neuer Organisation.
Seit 1.1.2002 ist die Bundesanwaltschaft als unabhängige
Justizbehörde dem Eidg. Justiz- und Polizeidepartement nur mehr
administrativ unterstellt. Fachlich untersteht sie neu der
Anklagekammer des Bundesgerichts, wie Ihnen anschliessend der
Generalsekretär des Bundesgerichts, Paul Tschümperlin kurz erläutern
wird.
Gleichzeitig weise ich darauf hin, dass die Bundesanwaltschaft
keine One-Man-Show  darstellt, sondern dass die Bundesanwaltschaft
bei ihren Ermittlungen in Teams arbeitet. Diese Arbeit geschieht
unter der Leitung von Staatsanwälten des Bundes (einer auf 1.1.2002
neugeschaffenen Funktion) und in enger Zusammenarbeit mit
entsprechenden Teams der Bundeskriminalpolizei. Bundesanwaltschaft
und Bundesamt für Polizei, im speziellen die Bundeskriminalpolizei,
arbeiten in den gerichtspolizeilichen Ermittlungsverfahren des Bundes
eng zusammen. Gleichzeitig möchte ich darauf hinweisen dass die
Zusammenarbeit zwischen der Bundesanwaltschaft und den kantonalen
Staatsanwaltschaften bestens ist. Auf die entsprechende
Zusammenarbeit mit den Kantonen im Polizeibereich wird anschliessend
Jean-Luc Vez zu sprechen kommen. Zuständigkeitsfragen besprechen wir
gemeinsam. Wir orientieren uns gegenseitig über
Verfahrenseröffnungen, die Art. 340bis StGB tangieren könnten. So
vermeiden wir Doppelspurigkeiten und Vakuums. Arbeit ist für alle
genügend vorhanden.
Sie sehen: die Strafverfolgungsbehörden des Bundes stehen seit
1.1.2002 wie geplant im Einsatz. Unser Konzept der rollenden Planung
für den weiteren Auf- und Ausbau ermöglicht uns Flexibilität: Fallen
die zukünftigen Fallzahlen grösser oder kleiner aus, als geplant,
kann der Auf- und Ausbau bezüglich Personal und Infrastruktur nach
oben oder nach unten korrigiert werden. Zur Zeit sieht es allerdings
nicht so aus, als müssten wir den Ausbau drosseln, im Gegenteil.
Wir werden in der Umsetzung der Effizienz-Vorlage auch weiterhin
massvoll, realitätsbezogen und möglichst präzise planen und vorgehen.
Weltweit handelt es sich bei OK und WK um eine Wachstumsbranche. Die
Fallentwicklung ist naturgemäss schwer vorauszusehen und nicht
steuerbar . Wir wollen keine Mitarbeitenden auf Vorrat anstellen. Wir
wollen aber auch verhindern, dass neue Fälle auf der langen Bank
landen oder liegenbleiben, weil unsere Mitarbeitenden von den
pendenten Fällen vollständig absorbiert sind. Wir benötigen genügend
Mitarbeitende, um die zu erwartenden Fälle effizient und
zielgerichtet bearbeiten zu können. Und genügend heisst: keinen
zuviel und keine zuwenig.
Zusätzliche Mitarbeitende benötigen zusätzliche Arbeitsplätze.
Entsprechend des Entscheids des Bundesrates im letzten Juli für Bern
als Standort der Strafverfolgungsbehörden des Bundes ist hier ein
Neubau von beträchtlicher Grösse vorgesehen. Für diesen Neubau ist
ein Grundstück in Bern-Zollikofen vorgesehen, welches sich im Besitz
des Bundes befindet. Gespräche mit den Gemeinde- und Kantonsbehörden
haben stattgefunden. Gemäss unserer Planung wird dieses Gebäude die
Bundesanwaltschaft, das gesamte Bundesamt für Polizei und das
Eidgenössischen Untersuchungsrichteramt beherbergen. Es sollte
anfangs 2007 bezugsbereit sein.
Bis dahin reichen die bisher von den Strafverfolgungsbehörden und
der Polizei des Bundes belegten Lokalitäten nicht mehr aus, weshalb
die Arbeit in verschiedenen Provisorien nötig ist. Ende Dezember hat
die Bundesanwaltschaft den Standort Bern-Taubenstrasse vorübergehend
verlassen und ist nach Muri bei Bern umgezogen. Sie wird im Verlauf
des nächsten Jahres wieder nach Bern an die Taubenstrasse
zurückkehren, wenn andere Bereiche dort ausziehen und Platz
freimachen werden. Grosse Teile des Bundesamtes für Polizei werden im
Verlauf des nächsten Jahres nach Bern-Ost umziehen. In der
Taubenhalde in Bern werden Bundesanwaltschaft und
Bundeskriminalpolizei weiterhin eng zusammenarbeiten. Im ehemaligen
Personalrestaurant des Bundes wurden anfangs Jahr die Esstische durch
Arbeitstische ersetzt. Seither finden sich dort zusätzliche
Arbeitsplätze für die Bundeskriminalpolizei. Einvernahmen von
Beschuldigten, Zeugen und Auskunftspersonen können dort sowohl von
der Polizei als auch von den Staatsanwälten der BA und teilweise auch
von den eidgenössischen UR durchgeführt werden.
Auch für eine Dezentralisierung der Strafverfolgungsbehörden und
der Polizei des Bundes bestehen konkrete Pläne. Vorgesehen ist die
Schaffung von dezentralisierten Einheiten bestehend aus
Mitarbeitenden der BKP, der BA und der eidg. UR in der Romandie,
wobei wir in erster Linie die beiden Standorte Lausanne oder Genf
näher prüfen werden. Sodann eine Zweigstelle im Tessin, wobei hier
die möglichen Standorte Bellinzona und Lugano näher geprüft werden.
Schliesslich ist auch eine Zweigstelle im Raum Zürich geplant. Gemäss
heutiger Planung soll die erste solche Zweigstelle in der zweiten
Hälfte 2003 betriebsbereit sein, die zweite Zweigstelle bis Ende
2003, die dritte Zweigstelle im Lauf von 2004. Ueber die örtliche
Reihenfolge ist noch nicht entschieden.
Was wir bislang zum Auf- und Ausbau der Strafverfolgungsbehörden
des Bundes geleistet und erreicht haben, ist eine solide Basis für
die weitere Arbeit. Wir verfolgen weiterhin unaufgeregt den
eingeschlagenen Weg der pragmatischen Umsetzung der
Effizienz-Vorlage. Wie gesagt: Der Start ist geglückt. Die
Erfahrungen der ersten drei Monate sind durchwegs positiv. Die neuen
Strukturen beginnen zu greifen, unsere neuen Mitarbeitenden stehen
wie geplant entweder in der internen 3-monatigen Ausbildung oder
bereits zusammen mit den bisherigen Mitarbeitenden im Einsatz. Die
Zusammenarbeit mit den Kantonen spielt sich mehr und mehr ein und ist
gut. Unter den neuen und bisherigen Mitarbeitenden herrscht
Aufbruchstimmung. Wir haben motivierte und engagierte Leute mit
Pioniergeist im Einsatz, die sich von Schwierigkeiten und
Widerständen, wie sie zum Alltag von Polizei und Strafverfolgung
ohnehin und zum Alltag neuer Polizei- und Strafverfolgungsbehörden im
Speziellen gehören, nicht aus dem Konzept werfen lassen.
Wir bauen eine Strafverfolgung des Bundes auf, die ihren Auftrag
zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Schwerstkriminalität
vernünftig, seriös und professionell erledigen soll. Eine
vernünftige, taktisch kluge und effiziente Strafverfolgung ist nötig,
dass sich die Schweiz der Herausforderung stellen kann, welche die
sich ständig verändernden Phänomene der Schwerstkriminalität in einem
internationalen Umfeld weltweit bedeuten.
Dies hat sich auch nach den Anschlägen des 11. September 2001 und
in den darauf folgenden weltweiten Ermittlungen gezeigt. Erlauben Sie
mir, dass ich an dieser Stelle darauf zurückkomme. Die
Terroranschläge vom 11. September traten zu einem Zeitpunkt ein, an
dem unsere Auf- und Ausbauarbeit während einer kritischen Phase in
vollem Gange war, mehr als drei Monate vor dem geplanten Stapellauf.
Wir haben als Strafverfolger des Bundes nicht gezögert, uns dieser
Herausforderung mit vollem Einsatz zu stellen, weil ausserordentliche
Ereignisse ausserordentlichen Einsatz erfordern. Der 11. September
und seine Folgen waren eine vorgezogene Bewährungsprobe für den
Willen, die Entschlossenheit und die Fähigkeit der Schweizer
Strafverfolgungsbehörden, ihren Beitrag zu leisten in den weltweiten
Ermittlungen zu dieser neuen Form organisierter Kriminalität, des
organisierten Massenmords. Wir haben sofort und entschlossen
gehandelt und haben diese vorweggenommene Bewährungsprobe bisher
bestanden. Unsere Mitarbeitenden in Bundesanwaltschaft und Bundesamt
für Polizei wurden dadurch bis zum Maximum der Belastbarkeit in
Anspruch genommen, und zum Teil darüber hinaus. Die Schweizer
Strafverfolgung hat sich hier indessen bisher als verlässlicher
Partner in der internationalen Zusammenarbeit gezeigt. Gleichzeitig
haben wir ein Zeichen gesetzt, dass unser Land im Herzen Europas für
Schwerkriminelle weder als logistische Drehscheibe noch als Ziel oder
Transitort krimineller Finanzströme attraktiv ist. In diesem Geist
werden wir als Strafverfolger auch in Zukunft unsere Arbeit leisten;
es bleibt dabei: Die Schweiz ist für die Bekämpfung der
grenzüberschreitenden Schwerstkriminalität bereit. Ich danke Ihnen
für Ihre Aufmerksamkeit.

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