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Strafanzeige und Einstweilige Verfügung gegen Wengert

Frankfurt (ots)

FRA – Die Fraport AG hat gegen den Singener
Wirtschaftsprüfer Georg Wengert und einige seiner Mitarbeiter
Strafanzeige wegen des Verdachts einer Straftat gemäss § 17 des
Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (Verrat von Geschäfts- oder
Betriebsgeheimnissen und sogenannte Geheimnishehlerei) gestellt und
eine Einstweilige Verfügung auf Unterlassung und Herausgabe von
rechtswidrig erlangten Unterlagen erwirkt. Die Einstweilige Verfügung
des Landgerichts Frankfurt am Main ist Wengert am 12. Februar 2004
zugestellt worden.
Wengert und seine Gesellschaften Wengert AG, M + M GmbH
Vermögensgesellschaft, Wengert GmbH und Allconsult GmbH haben
Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro zu zahlen, wenn sie vertrauliche
Geschäftsunterlagen der Fraport AG Dritten zugänglich machen. Dabei
handelt es sich um vertrauliche Berichte und Aufsichtsratsprotokolle
über das "Manila-Projekt", die Wengert unter Verstoss gegen die
aktienrechtlichen Geheimhaltungs- und Strafvorschriften erhalten hat,
und die er rechtswidrig verwendet. Wengert war mehrfach vergeblich
aufgefordert worden, die vertraulichen Geschäftsunterlagen
herauszugeben und Unterlassungserklärungen abzugeben.
Wengert hat vorgegeben, im Interesse der Fraport-Aktionäre zu
agieren, während seine gegen den Vorstand und den Aufsichtsrat und
damit gegen das Unternehmen gerichtete Kampagne in Wahrheit das
Gegenteil bewirkt.

Pressekontakt:

Fraport AG
Presse und Publikationen (VSP)
Telefon: +49 (0 69) 6 90 – 7 05 55
Telefax: +49 (0 69) 6 90 – 5 50 71
60547 Frankfurt am Main

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