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Bundesamt für Bildung und Wissenschaft

Zeitlich begrenzte Bundesunterstützung für zwei universitäre Institutionen

Bern (ots)

Bis zum Abschluss der notwendigen Prüfung der
Anerkennungsvoraussetzungen für eine permanente Bundesunterstützung
werden die Stiftung Fernstudien Schweiz während der Jahre 2002-2004
und das Genfer Institut universitaire d'études du développement
während der Jahre 2002-2003 im Sinne einer Übergangsfinanzierung vom
Bund über das Universitätsförderungsgesetz subventioniert.
Gemäss Bundesratsentscheid wird die Stiftung Fernstudien Schweiz,
Brig ab dem Jahr 2002 provisorisch und bis spätestens 2004 mit
jährlich Fr. 550'000 unterstützt. Das Prüfungsverfahren durch das
Organ für Akkreditierung und Qualitätssicherung im Hinblick auf eine
allfällige permanente Unterstützung soll im Jahre 2003 abgeschlossen
sein. Die 1998 gegründete Stiftung koordiniert die Zusammenarbeit der
regionalen Schweizer Zentren Brig (1992 als Studienzentrum der
Fernuniversität Hagen gegründet), Pfäffikon (1994) und Centre romand
d'enseignement à distance Sierre (1994) sowie mit ausländischen
Partnerhochschulen. Die Stiftung entwickelt und fördert das durch die
neuen Informations- und Kommunikationstechnologien möglich gewordene,
von Ort und Zeit unabhängige Studieren auf universitärem Niveau. Die
Studienzentren bieten Magister- und Bachelor of Arts-Studiengänge in
Erziehungs-, Sozial- und Geisteswissenschaften sowie
Diplom-Studiengänge in Wirtschaftswissenschaften, Elektrotechnik,
Mathematik, Informatik und Rechtswissenschaften an.
Nachhaltige Entwicklung
Eine im Sinne der UFG-Bestimmungen ebenfalls provisorische
Bundesunterstützung von jährlich Fr. 3,98 Millionen kommt während der
Jahre 2002 und 2003 dem Institut universitaire d'études du
développement Genéve (IUED) zu. Sein Prüfungsverfahren durch das
Organ für Akkreditierung und Qualitätssicherung soll bereits im Jahre
2002 abgeschlossen sein. Das seit 1997 mit der Universität Genf
verbundene IUED, dessen Anfänge bis ins Jahr 1961 zurück gehen, ist
in Lehre und Forschung als einzige universitäre Institution in der
Schweiz explizit spezialisiert auf den Themenbereich Nachhaltige
Entwicklung.
Zeitlich befristete Subvention
Gemäss Universitätsförderungsgesetz (UFG) gelten als
beitragsberechtigt einerseits die kantonalen Universitäten. Das UFG
sieht anderseits vor, dass auch spezifische universitäre
Institutionen permanent subventioniert werden können. Bedingung für
eine permanente Förderung ist die vorgängige Überprüfung der
Anerkennungsvoraussetzungen durch das Organ für Akkreditierung und
Qualitätssicherung. Solche universitäre Institutionen können
ausnahmsweise dann während eines begrenzten Zeitraums auch vor einer
Überprüfung unterstützt werden, wenn die Schweizerische
Universitätskonferenz (SUK) ein entsprechendes Gesuch gut heisst. Auf
der Basis positiver Stellungnahmen der SUK zu den eingegangenen
Unterstützungsanträgen der Stiftung Fernstudien Schweiz und des
Institut universitaire d'études du développement Genéve hat nun der
Bundesrat auf Antrag des EDI über eine zeitlich begrenzte
Bundessubventionierung für beide Institute ab dem Jahr 2002
entschieden.

Kontakt:

Isabella Brunelli
Bundesamt für Bildung und Wissenschaft
Sektion Hochschulwesen
Tel. +41/31/322'96'64

Eidgenössisches Departement des Innern
Presse- und Informationsdienst

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