Bundesamt für Bildung und Wissenschaft
Zeitlich begrenzte Bundesunterstützung für zwei universitäre Institutionen
Bern (ots)
Bis zum Abschluss der notwendigen Prüfung der Anerkennungsvoraussetzungen für eine permanente Bundesunterstützung werden die Stiftung Fernstudien Schweiz während der Jahre 2002-2004 und das Genfer Institut universitaire d'études du développement während der Jahre 2002-2003 im Sinne einer Übergangsfinanzierung vom Bund über das Universitätsförderungsgesetz subventioniert.
Gemäss Bundesratsentscheid wird die Stiftung Fernstudien Schweiz, Brig ab dem Jahr 2002 provisorisch und bis spätestens 2004 mit jährlich Fr. 550'000 unterstützt. Das Prüfungsverfahren durch das Organ für Akkreditierung und Qualitätssicherung im Hinblick auf eine allfällige permanente Unterstützung soll im Jahre 2003 abgeschlossen sein. Die 1998 gegründete Stiftung koordiniert die Zusammenarbeit der regionalen Schweizer Zentren Brig (1992 als Studienzentrum der Fernuniversität Hagen gegründet), Pfäffikon (1994) und Centre romand d'enseignement à distance Sierre (1994) sowie mit ausländischen Partnerhochschulen. Die Stiftung entwickelt und fördert das durch die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien möglich gewordene, von Ort und Zeit unabhängige Studieren auf universitärem Niveau. Die Studienzentren bieten Magister- und Bachelor of Arts-Studiengänge in Erziehungs-, Sozial- und Geisteswissenschaften sowie Diplom-Studiengänge in Wirtschaftswissenschaften, Elektrotechnik, Mathematik, Informatik und Rechtswissenschaften an.
Nachhaltige Entwicklung
Eine im Sinne der UFG-Bestimmungen ebenfalls provisorische Bundesunterstützung von jährlich Fr. 3,98 Millionen kommt während der Jahre 2002 und 2003 dem Institut universitaire d'études du développement Genéve (IUED) zu. Sein Prüfungsverfahren durch das Organ für Akkreditierung und Qualitätssicherung soll bereits im Jahre 2002 abgeschlossen sein. Das seit 1997 mit der Universität Genf verbundene IUED, dessen Anfänge bis ins Jahr 1961 zurück gehen, ist in Lehre und Forschung als einzige universitäre Institution in der Schweiz explizit spezialisiert auf den Themenbereich Nachhaltige Entwicklung.
Zeitlich befristete Subvention
Gemäss Universitätsförderungsgesetz (UFG) gelten als beitragsberechtigt einerseits die kantonalen Universitäten. Das UFG sieht anderseits vor, dass auch spezifische universitäre Institutionen permanent subventioniert werden können. Bedingung für eine permanente Förderung ist die vorgängige Überprüfung der Anerkennungsvoraussetzungen durch das Organ für Akkreditierung und Qualitätssicherung. Solche universitäre Institutionen können ausnahmsweise dann während eines begrenzten Zeitraums auch vor einer Überprüfung unterstützt werden, wenn die Schweizerische Universitätskonferenz (SUK) ein entsprechendes Gesuch gut heisst. Auf der Basis positiver Stellungnahmen der SUK zu den eingegangenen Unterstützungsanträgen der Stiftung Fernstudien Schweiz und des Institut universitaire d'études du développement Genéve hat nun der Bundesrat auf Antrag des EDI über eine zeitlich begrenzte Bundessubventionierung für beide Institute ab dem Jahr 2002 entschieden.
Kontakt:
Isabella Brunelli
Bundesamt für Bildung und Wissenschaft
Sektion Hochschulwesen
Tel. +41/31/322'96'64
Eidgenössisches Departement des Innern
Presse- und Informationsdienst