Bundesamt für Bildung und Wissenschaft
Schweizerische Maturitätsprüfungen
Bern (ots)
Der Bundesrat hat die Verordnung über die schweizerischen Maturitätsprüfungen aus dem Jahre 1998 in einigen Punkten präzisiert. Es geht dabei insbesondere um die Fächerwahl bei der zweisprachigen Matur, um die Aufteilung der Fächer auf die beiden Teilprüfungen sowie um die Aufgabenstellungen im Übergang vom alten auf das neue Recht.
Die Verordnung vom 7. Dezember 1998 über die schweizerischen Maturitätsprüfungen regelt die von der Schweizerischen Maturitätskommission (SMK) jährlich je zweimal in jeder Sprachregion durchgeführten Prüfungen neu, indem sie sie inhaltlich und verfahrensmässig an die gymnasialen Maturitäten in den Kantonen angleicht. Im Jahre 2003 sollen erstmals eidgenössische bzw. (nach neuer Terminologie) schweizerische Prüfungen nach diesem neuen Recht durchgeführt werden.
Bei der Vorbereitung der Kandidatinnen und Kandidaten an den verschiedenen Privatschulen, aber auch bei der organisatorischen und inhaltlichen Planung der neuen Prüfungen durch die SMK, sind verschiedene Probleme sichtbar geworden, deren Lösung zum Teil eine Verordnungsanpassung erforderlich machten.
Kontakt:
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Presse- und Informationsdienst
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Tel. +41/31/322'96'69
Pressemitteilung13. Februar 2002