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Bundesamt für Sozialversicherung (BSV)

Anhang zum Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts aktualisiert

Bern (ots)

Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament die
Botschaft zum aufdatierten Anhang des Allgemeinen Teils des
Sozialversicherungsrechts (ATSG). Die Aktualisierung ist
Voraussetzung für eine gesetzestechnisch einwandfreie Inkraftsetzung
des im Herbst 2000 vom Parlament verabschiedeten neuen Leitgesetzes
in der Sozialversicherung.
Um die einzelnen Sozialversicherungsgesetze in Einklang mit dem
neuen ATSG zu bringen, sind Änderungen in den bestehenden Gesetzen
notwendig. Diese Änderungen wurden am 6. Oktober 2000 vom Parlament
beschlossen und im "Anhang zum ATSG" zusammengefasst. Weil sich die
Gesetzgebung in der Zwischenzeit entwickelt hat (z.B. Änderungen in
der freiwilligen Versicherung der AHV, Änderungen aufgrund der
Datenschutzgesetzgebung) und das Inkrafttreten der bilateralen
Verträge mit der EU Auswirkungen auf das Sozialversicherungsrecht
haben wird, muss der Anhang zum ATSG - wie vom Parlament vorgesehen -
noch vor dessen Inkraftsetzung aufdatiert werden.
Das Regelwerk geht auf eine parlamentarische Initiative von alt
Ständerätin Josi Meier aus dem Jahr 1985 zurück. Es wird zu einer
Vereinheitlichung der Verfahren in den verschiedenen
Sozialversicherungszweigen führen. Das neue Gesetz soll spätestens im
Januar 2003 in Kraft treten.
Beilage: Botschaft über die Anpassung des Anhangs zum Bundesgesetz
über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts

Kontakt:

Bundesamt für Sozialversicherung
Regina Berger, Direktionsstab, Politik und Recht,
Tel. +41 31 322 42 37

EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst

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