Stellungnahme der Bayer (Schweiz) AG: Referentenaudienz am Bezirksgericht Zürich im Haftpflichtprozess bezüglich eines hormonellen Verhütungsmittels
Zürich (ots)
- Bayer (Schweiz) AG hält fest, dass das Nutzen-Risiko-Profil ihrer hormonellen Verhütungsmittel bei ordnungsgemässer Verschreibung und sachgemässer Anwendung positiv ist.
- Bayer (Schweiz) AG anerkennt die erhobenen Klagepunkte nicht und wird sich dagegen verteidigen.
Die Bayer (Schweiz) AG ist von der Klägerin auf Zahlung von Schadensersatz verklagt worden. Die Klägerin macht geltend, im März 2008 durch ein hormonelles Verhütungsmittel unseres Unternehmens geschädigt worden zu sein. Heute fand hierzu vor dem Bezirksgericht Zürich die Referentenaudienz statt. Angesichts des grossen Medieninteresses nimmt die Bayer (Schweiz) AG hiermit Stellung.
Die Bayer (Schweiz) AG hält fest, dass das Nutzen-Risiko-Profil ihrer hormonellen Verhütungsmittel bei ordnungsgemässer Verschreibung und sachgemässer Anwendung positiv ist. Sämtliche hormonellen Verhütungsmittel sind vom Arzt zu verschreibende Medikamente. Verschreibungspflichtig sind sie unter anderem, weil sie nebst ihrem unbestrittenen und überwiegenden Nutzen in seltenen Fällen auch schwerwiegende Nebenwirkungen hervorrufen können. Deshalb darf der behandelnde Arzt ein hormonelles Verhütungsmittel erst nach sorgfältiger Untersuchung und ausführlichem Gespräch mit der Anwenderin verschreiben. Dabei muss er vor der Verschreibung allfällige Risikofaktoren abklären, Kontraindikationen (Ausschlusskriterien) ausschließen und die Anwenderinnen über mögliche Risiken und Nebenwirkungen informieren. Die Kontraindikationen, Warnhinweise und Vorsichtsmassnahmen sowie die möglichen Risiken und Nebenwirkungen sind in den Fach- und Patienteninformationen aufgeführt. Diese werden von Bayer regelmässig überprüft und gemäss aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen in Absprache mit der Behörde Swissmedic überarbeitet und angepasst.
Insofern anerkennt das Unternehmen die erhobenen Klagepunkte nicht. An der heutigen Referentenaudienz wurde kein Vergleich erzielt. Bayer (Schweiz) AG wird sich weiterhin gegen die Klage verteidigen. Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, kommentiert die Bayer (Schweiz) AG dieses nicht weiter.
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