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euro adhoc: BilTrain AG
Hauptversammlungen/Vorstandssitzungen / Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung, Verzehr der Hälfte des Grundkapitals

Ad hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc.
  Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
03.06.2005
Aus dem vorläufigen Ergebnis der BWA zum 30.04.2005 hat sich nach
Vorlage Anfang Juni 2005 ergeben, dass die Hälfte des Grundkapitals
i.S. des § 92 Abs. 1 Aktiengesetz aufgezehrt ist. Aus diesem Anlass
und den aktuellen Erkenntnissen konnte die KPMG als Abschlussprüfer
ihre Prüfung noch nicht abschließen, so dass dementsprechend noch
keine ordentliche Hauptversammlung durchgeführt werden kann.
Auf Grund der Anzeige i.S. des § 92 Abs. 1 Aktiengesetz und der
befristeten Zustimmung zum Vergleich beim Oberlandesgericht Dresden
(Frist bis 31.07.2005, s. adhoc-Mitteilung vom 30.03.2005) hat der
Vorstand zusammen mit dem Aufsichtsrat beschlossen an dem geplanten
Termin zum 21.07.2005 eine außerordentliche Hauptversammlung
einzuberufen und die ordentliche Hauptversammlung zu verschieben.
Der Vorstand

Rückfragehinweis:

Andreas Rottstädt
Tel.: +49 (0)351 8739 152
E-Mail: andreas.rottstaedt@biltrain.de

Branche: Unternehmensberatung
ISIN: DE0005084701
WKN: 508470
Index: General Standard, CDAX
Börsen: Hamburger Wertpapierbörse / Geregelter Markt
Frankfurter Wertpapierbörse / Geregelter Markt
Berliner Wertpapierbörse / Freiverkehr
Bremer Wertpapierbörse (BWB) / Freiverkehr

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