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GastroSuisse fordert praktikablen Passivrauchschutz

Zürich (ots)

GastroSuisse hat an einer kurzfristig
einberufenen Medienkonferenz vom 1. März 2007 in Bern einen
umfassenden, praktikablen und landesweiten Passivrauchschutz
gefordert. Zentralpräsident Klaus Künzli sprach in diesem
Zusammenhang von einem "Entscheid der Verantwortung gegenüber den
Mitgliedern, Gästen und Mitarbeitenden". Um rasch vorwärts zu kommen,
verlangt der Verband für Hotellerie und Restauration die Einführung
eines Spezialgesetzes und präsentierte in Bern auch gleich einen
entsprechenden Vorschlag, der durch namhafte Kreise aus der Branche
und Politik unterstützt wird.
"Dass ausgerechnet wir Gastwirte einen solchen Vorstoss lancieren,
mag auf den ersten Blick erstaunen", eröffnete Zentralpräsident Klaus
Künzli die Medienkonferenz in Bern. Tatsache ist: das Gastgewerbe ist
mehr von der Tendenz zu rauchfreien Räumen betroffen als jede andere
Branche. GastroSuisse hat sich deshalb intern erneut intensiv mit der
Frage des Passivrauchschutzes auseinandergesetzt. Dies umso mehr, als
die bisherigen Lösungsvorschläge und der angestrebte Weg über ein
revidiertes Arbeitsgesetz auf Basis der eingereichten
Parlamentarischen Initiative Gutzwiller "auf einem falschen Geleise"
laufen. "Unser Vorgehen orientiert sich am Willen, zu praktikablen
und wirkungsvollen Problemlösungen zu kommen und damit der aktuellen
Situation in Sachen Passivrauchschutz Rechnung zu tragen", so Klaus
Künzli in Bern. Für das Tourismusland Schweiz können 26
unterschiedliche kantonale Regelungen nicht die Lösung sein.
Die von der Sub-Kommission der Nationalratskommission für soziale
Sicherheit und Gesundheit SGK-N vorgeschlagene Regelung über ein
revidiertes Arbeitsgesetz führt nicht zu einem umfassenden Schutz der
Bevölkerung und der Wirtschaft. Mehr als 90 Prozent der
Restaurantbesucher unterstehen zum Zeitpunkt des Restaurantbesuches
nicht dem Arbeitsgesetz und können daher kaum gezwungen werden, auf
das Rauchen zu verzichten. Die Möglichkeiten zur Durchsetzung
entsprechender Vorschriften sind in der Praxis denn auch gering. Die
zur Diskussion stehende Vorlage schafft zudem Rechtsungleichheiten.
So darf beispielsweise in Betrieben, in denen ausschliesslich
Familienangehörige beschäftigt sind, weiterhin geraucht werden.
Gesellschaftliche Verantwortung übernehmen
"Nur eine mutige Lösung bringt uns weiter", stellte Klaus Künzli
in Bern fest. Mit der vorgeschlagenen spezialgesetzlichen Lösung
wollen GastroSuisse und ihre Partner sowohl den Interessen der Gäste
und der Mitarbeitenden als auch jenen der Mitglieder und der Branche
sowie gleichzeitig "unserer gesellschaftlichen Verantwortung"
nachkommen. "Wir vertrauen darauf", so Klaus Künzli, "dass dies von
unseren Gästen, aber auch von der Politik und den Behörden, welche
über die Ausgestaltung eines entsprechenden Gesetzes letztlich
entscheiden müssen, honoriert werden wird."
Breite Unterstützung aus Branche und Politik
"Der einzig zielführende und verfassungsmässig zulässige Weg zur
Durchsetzung eines umfassenden Passivrauchschutzes führt über die
Schaffung eines Spezialgesetzes", stellte Klaus Künzli fest. Der
grösste gastgewerbliche Arbeitgeberverband setzt sich deshalb aktiv
für ein solches Spezialgesetz ein - und ist dabei nicht allein:
Unterstützt wird die Initiative von GastroSuisse nicht nur durch ihr
nahestehende Organisationen wie hotelleriesuisse, Schweiz Tourismus
und den Schweizer Tourismus-Verband, sondern auch durch den
Schweizerischen Gewerbeverband. Auch der Schweizerische
Arbeitgeberverband steht dem Vorschlag wohlwollend gegenüber.
An der Medienkonferenz von GastroSuisse in Bern waren aus der
Branche und der Politik persönlich vertreten: Nationalrat Roland
Borer (SO, SVP), Claudio E. Casanova, Vizepräsident hotelleriesuisse,
sowie Mila Trombitas, Mitglied der Geschäftsleitung des Schweizer
Tourismus- Verbandes.
Diese im Zusammenhang mit der Einführung eines durchgreifenden
Passivrauchschutzes massgeblichen Interessengruppierungen wollen eine
praktikable Lösung des Problems. Unterstützt wird der
spezialgesetzliche Vorstoss in der SGK-N selber unter anderen durch
deren Mitglieder Thérèse Meyer und Toni Bortoluzzi.
Praktikabler Passivrauchschutz - nur mit Spezialgesetz möglich
Um in der Schweiz einen praktikablen Passivrauchschutz realisieren
zu können, braucht es ein Spezialgesetz: "Unser Mini-Spezialgesetz
umfasst nur sechs Artikel und regelt den Schutz vor dem passiven
Rauchen in geschlossenen Räumen, die der Öffentlichkeit zugänglich
sind oder als Arbeitsplatz mehrerer Personen dienen", führte
GastroSuisse-Direktor Dr. Florian Hew an der Medienkonferenz aus. Das
Gesetz basiert auf den Verfassungsartikeln 110 (Schutz der
Arbeitnehmenden) und 118 (Schutz der Gesundheit).
Restaurants und auch die überwiegende Mehrheit der Sitz- und der
Arbeitsplätze sind grundsätzlich rauchfrei. Im Gesetz vorgesehen sind
aber gut belüftet und abgetrennte Raucherräume, sowie - in
Ausnahmefällen, auf besondere Bewilligung sowie mit besonderer
Kennzeichnung - vereinzelt auch Raucherbetriebe. Der Bundesrat regelt
die Ausnahmen. Im Gesetz sind auch Strafbestimmungen enthalten:
Bestraft für die Verletzung von Rauchverboten wird der Raucher
selber. Damit ist der Arbeitgeber nicht Vollzugsbeamter für den
Gesundheitsschutz.
"Wir sind überzeugt, dass dieses einfache Gesetz den Anforderungen
der Schweizer Bevölkerung entspricht - es handelt sich um einen
sinnvollen Kompromiss", sagte Dr. Florian Hew weiter.
Die vorliegende Medienmitteilung ist unter www.gastrosuisse.ch
elektronisch verfügbar.

Kontakt:

GastroSuisse
Marketing und Kommunikation
Brigitte Meier-Schmid
Tel.: +41/44/377'53'53
Fax: +41/44/377'55'82
E-Mail: maco@gastrosuisse.ch

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