Parlament stellt die Weichen für den Tarif der Zukunft
Bern (ots)
Die vereinigte Bundesversammlung hat in ihrer Schlussabstimmung die Weichen gestellt für die nationale Einführung von ambulanten Pauschalen. Gemeinsam mit dem ebenfalls beschlossenen nationalen Tarifbüro ist damit der Weg frei, um den Tarif der Zukunft zu gestalten. Der wegweisende Entscheid des Parlaments ermöglicht die Ausarbeitung eines intelligenten Tarifs, der endlich Transparenz schafft und die Kostenentwicklung dämpft.
Mit dem gut durchdachten ersten Kostendämpfungspaket hat der Gesetzgeber den Tarifpartnern eine grosse Verantwortung übertragen. Er verpflichtet sie, ihre Kompetenzen gebündelt einzubringen, um einen Tarif zu entwickeln, der das hohe Niveau des schweizerischen Gesundheitswesens langfristig sichert. Sämtliche Tarifpartner sind aufgerufen, gemeinsam Lösungen zu entwickeln, die es erlauben, dieses Ziel im Sinne der Patientinnen und Patienten, der Ärzteschaft, der Spitäler und der Prämienzahlerinnen und Prämienzahler zu erreichen. Gleichzeitig kann damit die jahrelange Blockade im ambulanten Tarifwesen endlich überwunden werden.
Mit dem Entscheid des Parlaments werden die Vorarbeiten der letzten Monate und Jahre belohnt, die H+, santésuisse und FMCH gleistet haben. Ziel ist es, einen möglichst hohen Anteil von ambulanten Untersuchungen und Behandlungen pauschal abrechnen zu können. Die neuen Pauschalen lösen zahlreiche Elemente des veralteten Einzelleistungstarifs TARMED ab. Neben den Pauschalen werden weitere Tarifelemente, etwa ein Zeit- oder ein Einzelleistungstarif, notwendig sein. Diese Elemente sind durch die Tarifpartner gemeinsam zu entwickeln.
Pauschalen: gleiche Leistung, gleiche Vergütung
Mit ambulanten Pauschalen werden gleiche Operationen, gleiche medizinische Abklärungen und gleiche Interventionen pauschal und damit immer gleich vergütet. Als Basis werden reelle Kosten- und Leistungsdaten der Leistungserbringer dienen.
Richtige Anreize für Ärztinnen und Ärzte
Für die Ärztinnen und Ärzte sowie die Spitäler ist mit ambulanten Pauschalen eine transparente und faire Vergütung garantiert, gleichzeitig werden die bekannten Fehlanreize des heutigen Einzelleistungstarifs minimiert. Im Gegensatz zum Einzelleistungstarif, der sämtliche Untersuchungen und Behandlungen in einem hohen Detaillierungsgrad umfasst, werden mit ambulanten Pauschalen die operativen Eingriffe und aufwendige Untersuchungen und Behandlungen auf einfache und klar verständliche Weise abgegolten. Mit diesen Leistungspaketen kann im ambulanten Spitalbereich schon bald eine Mehrheit der Leistungen abgegolten werden, je nach Fachgebiet liegt der Anteil sogar bei 70 Prozent oder höher.
Alle Kräfte für den Tarif der Zukunft bündeln
Um gemeinsam die bestmögliche Lösung zu erarbeiten, haben sich die Tarifpartner dazu verpflichtet, die verschiedenen Tarifwerke gemeinsam weiterzuentwickeln. Es würde dieser Logik widersprechen, jetzt bereits einen neuen Einzelleistungstarif zu genehmigen, zumal der vorliegende Vorschlag einer substantiellen Überarbeitung bedarf. Erst wenn ein neuer Tarif von einer Mehrheit der Leistungserbringer und Versicherer mitgetragen wird, ist ein solcher genehmigungsfähig. Eine übereilte Genehmigung würde zudem die Arbeit der Tarifpartner im neuen nationalen Tarifbüro vom Beginn weg stark erschweren. Die weiteren konkreten Schritte zur Erarbeitung des neuen Tarifwerks wurden vom Bundesrat mit dem Ziel vorgegeben, bis Ende Jahr von allen Tarifpartnern gemeinsam überarbeitete Tarifstrukturen zur Genehmigung vorzulegen. Zu diesem Vorgehen haben sich alle Tarifpartner mit einem Letter of intent verpflichtet und bereits erste Schritte zur Umsetzung eingeleitet.
Pressekontakt:
santésuisse
Verena Nold
Direktorin
Tel. 079 291 06 04
verena.nold@santesuisse.ch
H+ Die Spitäler der Schweiz
Anne-Geneviève Bütikofer
Direktorin
Tel. 031 335 11 00
anne.buetikofer@hplus.ch