Bundesamt für Kommunikation (BAKOM)
BAKOM: Aufsichtsmassnahme gegen Swisscom
Biel (ots)
(14.11.2002) - Die Swisscom muss unrechtmässig erzielte Einnahmen von 2 Mio. Franken in die Bundeskasse abliefern. Sie hat diese Einnahmen mit der widerrechtlichen Verwendung von vertraulichen Informationen über ihre Abonnentinnen und Abonnenten erzielt. Dies hat das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) im Rahmen eines Aufsichtsverfahrens festgestellt.
Die Swisscom hat für Marketingaktivitäten und für die Kontrolle von gebündelten Dienstleistungen unerlaubterweise Daten verwendet, welche im Rahmen der sogenannten Carrier Selection (freie Wahl der Dienstanbieterin) gesammelt wurden. Konkret hat das BAKOM in diesem Zusammenhang drei Sachverhalte untersucht:
- Die Swisscom hat die Kundinnen und Kunden anderer Fernmeldedienstanbieterinnen (FDA), u.a. relativ kurz nachdem sie gewechselt hatten, direkt angeschrieben, um sie zu einer Rückkehr zu Swisscom zu bewegen. Für dieses Direktmarketing hat sie vertrauliche Informationen über ihre Abonnentinnen und Abonnenten verwendet.
- Zur Nutzung des Anrufbeantwortungsdienstes "Combox" der Swisscom mussten die Abonnentinnen und Abonnenten vertraglich auf eine allfällige "Preselection" bei einer anderen FDA verzichten. Zur Kontrolle dieser Vertragsbestimmung griff die Swisscom ebenfalls auf vertrauliche Informationen über ihre Abonnentinnen und Abonnenten zurück.
- Der Bluewin-Internetzugang war nur dann möglich, wenn die Abonnentinnen und Abonnenten die entsprechende Verbindung über Swisscom hergestellt haben. Um den Internetzugang sperren zu können, wenn eine andere FDA involviert ist, hat die Swisscom auch hier vertrauliche Informationen über ihre Abonnentinnen und Abonnenten benutzt.
Das BAKOM hat der Swisscom die rechtswidrige Verwendung dieser vertraulichen Informationen untersagt und die damit unrechtmässig erzielten Einnahmen auf Fr. 2 Mio. geschätzt. Diese sind von der Swisscom an den Bund abzuliefern.
Gegen die Verfügung des BAKOM kann bei der Rekurskommission des Eidgenössischen Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) Beschwerde erhoben werden.
Bundesamt für Kommunikation Amtskommunikation
Auskünfte: Peter Fischer Stv. Direktor BAKOM +41 32 327 55 99 peter.fischer@bakom.admin.ch