Eidg. Departement des Innern (EDI)
EDI: Jodtabletten-Verordnung
(ots)Bund setzt neuen Verteilmodus für Jodtabletten in Kraft.
Der Bundesrat hat die Änderung der Verordnung über die Versorgung der Bevölkerung mit Jodtabletten (Jodtabletten-Verordnung) gutgeheissen. Diese Änderung, die auf 15. März 2003 in Kraft tritt, erlaubt es dem Bund, vom Austausch der alten Tabletten zu profitieren, um die Bevölkerung im Fall eines Kernkraftunfalls mit Austritt von Radioaktivität besser zu schützen. So werden die Tabletten künftig nicht nur vorsorglich direkt an die Haushalte, Schulen und Unternehmen in der Zone 1, sondern auch in der ganzen Zone 2 (näher als 20 km bei einem Kernkraftwerk) verteilt.
Für den Fall eines Kernkraftunfalls, der die Gefährdung durch radioaktives Jod zur Folge haben kann, hat der Bund in den Jahren 1993 und 1994 zum Schutz der Bevölkerung Kaliumiodidtabletten ausgeliefert. In der Zone 1 (näher als 5 km bei einem Kernkraftwerk) und teilweise in der Zone 2 wurden die Tabletten durch die Kantone oder Gemeinden direkt an die Haushalte verteilt. In den meisten Gemeinden der Zone 2 wurden die Tabletten jedoch nicht verteilt, sondern dezentral in geeigneten Anlagen aufbewahrt.
Diese Aufbewahrungsart bedingt aber, dass die Tabletten nur in einem Ernstfall und nach dem allgemeinen Alarm direkt an die Bevölkerung verteilt werden. Die Verteilung der in der Zone 2 dezentral gelagerten Tabletten an rund 1 Million Menschen ist zeitintensiv und wurde denn auch oft kritisiert. Deshalb werden die Tabletten künftig auch in der ganzen Zone 2 an alle Haushalte, Schulen und Unternehmen vorsorglich verteilt, und zwar direkt durch den Bund. Diese Verteilung und damit der Austausch der alten Tabletten ist für Herbst 2003 geplant. Sämtliche damit verbundenen Kosten tragen die Kernkraftwerke.
Die seinerzeit für die Zonen 1 und 2 ausgelieferten Tabletten sind gemäss Aufdruck im Dezember 2001 verfallen und müssen ausgetauscht werden. Regelmässige Kontrollen des Bundesamts für Gesundheit haben gezeigt, dass die Tabletten nach wie vor uneingeschränkt wirksam sind und somit bis zum Tablettenaustausch bei einem Ernstfall weiterhin problemlos verwendet werden können.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN Presse- und Informationsdienst
Beilage: Jodtabletten-Verordnung
Auskunft: Paul Dietschy, Swissmedic, Tel. 031 324 91 99