Eidg. Departement des Innern (EDI)
Zugang zu den Unterlagen der Unabhängigen Expertenkommission "Schweiz - Zweiter Weltkrieg"
(ots)Der Bundesrat hat eine Entscheidung in Bezug auf den Zugang zu den im Schweizerischen Bundesarchiv aufbewahrten Unterlagen der Unabhängigen Expertenkommission "Schweiz - Zweiter Weltkrieg" (UEK) getroffen. Ein Teil der Untersuchungsunterlagen ist ab sofort frei zugänglich, die übrigen Unterlagen unterliegen den Schutzfristen (30 bzw. 50 Jahre) des Bundesgesetzes über die Archivierung (BGA, SR 152.1). Die Kompetenz für die Bearbeitung der Einsichtsgesuche wird dem Historischen Dienst des EDA übertragen.
Der Bundesrat hat entschieden, den Zugang zu den Unterlagen der Unabhängigen Expertenkommission "Schweiz - Zweiter Weltkrieg" (UEK) gemäss den Grundsätzen des Bundesgesetzes über die Archivierung (BGA, SR 152.1.) zu regeln (30- bzw. 50-jährige Schutzfrist). Nicht davon betroffen sind Teile der Geschäfts- und Untersuchungsunterlagen der UEK. Diese sind ab sofort zugänglich. Keinen Schutzfristen unterliegen:
- Nicht publizierte Schlussberichte und Studien der UEK - Unterlagen zur Öffentlichkeitsarbeit - Untersuchungsmaterialien, bei denen die UEK keine nachweisbaren Geheimhaltungsverpflichtungen eingegangen ist - Kopien aus Privatarchiven, die von den betroffenen Unternehmen und Verbänden nicht zurückgefordert wurden.
Die Kompetenz für die Bearbeitung der Akteneinsichtsgesuche für Unterlagen, die einer Schutzfrist unterliegen, wird dem Historischen Dienst des EDA übertragen.
Der Beschluss zeugt vom Wunsch des Bundesrates nach grösstmöglicher Transparenz einerseits, nach Wahrung berechtigter privater Schutzinteressen andererseits sowie vom Bestreben, eine möglichst effiziente und kostenneutrale Regelung des Archivzugangs zu finden.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN EIDG. DEPARTEMENT FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
Auskunft:
Guido Koller, Informationsbeauftragter Schweizerisches Bundesarchiv (EDI), 031 322 80 90 Herr François Wisard, Historischer Dienst (EDA), 031 322 32 47