Eidg. Departement des Innern (EDI)
Eidgenössische Stiftungsaufsicht schliesst Untersuchung über Stiftung Pro Facile ab
(ots)Die Eidgenössische Stiftungsaufsicht im Eidg. Departement des Innern (EDI) hat ihre Abklärungen über die Tätigkeit der Stiftung Pro Facile abgeschlossen und den Entscheid der Untersuchung an die Stiftung weitergeleitet. Die Abklärungen erfolgten in enger Zusammenarbeit und Koordination mit der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK).
Aufgrund von Medienberichten hat die Stiftungsaufsicht im Juni 2004 erste Abklärungen über die Stiftung Pro Facile eingeleitet und aufgrund der im Juli 2004 eingegangenen Anzeige ein Verfahren eröffnet. Dieses ist nun abgeschlossen und der Entscheid der Stiftungsaufsicht wurde am 26. Januar 2005 der Stiftung und den Anzeigenden zugestellt. Inhaltlich kann sich die Stiftungsaufsicht zu den Untersuchungsergebnissen nicht äussern, da diese vertraulich sind. Es steht der Stiftung Pro Facile frei, über die Ergebnisse der Untersuchung zu informieren.
Parallel zu den Untersuchungen der Stiftungsaufsicht führte die EBK gegen die Stiftung Pro Facile ein Verfahren wegen unbewilligter Entgegennahme von Publikumseinlagen. Die EBK schloss ihr Verwaltungsverfahren anfangs Januar 2005 ab, nachdem die Stiftung unter Aufsicht des Untersuchungsbeauftragten den Rest der entgegengenommenen Darlehensgelder samt aufgelaufenen Zinsen zurückbezahlt hatte. Die Untersuchungen der Stiftungsaufsicht konnten nicht vor den Abklärungen der EBK abgeschlossen werden.
Oberstes Ziel der Verfahren der Stiftungsaufsicht und der EBK war, die Rückführung der von der Stiftung getätigten Anlagen und der von ihr entgegengenommenen Darlehen sicherzustellen, damit vor allem keine Verluste für die Darlehensgeberinnen und -geber entstanden und die Liquidation der Stiftung vermieden werden konnte. Das Ziel konnte, nicht zuletzt dank dem Einsatz der Stiftung während der Verfahren, erreicht werden.
Auskunft: Eidgenössisches Departement des Innern Katja Zürcher, Tel. 031 322 81 00