Eidg. Departement des Innern (EDI)
Bundesrat beantragt einen Kredit von 60 Millionen Franken für Krippenplätze
(ots)Das EDI hat den Vollzug und die Wirkung des Impulsprogramms zur Förderung der familienexternen Kinderbetreuung evaluieren lassen und dem Bundesrat die entsprechenden Berichte zur Kenntnis gebracht. Auf Grund der Ergebnisse der Evaluationsberichte beabsichtigt der Bundesrat das auf acht Jahre angelegte Impulsprogramm auch in den zweiten vier Jahren seiner Laufzeit weiterzuführen und dem Parlament einen weiteren Verpflichtungskredit von 60 Mio. Franken zu beantragen.
Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung und die entsprechende Verordnung sind am 1. Februar 2003 in Kraft getreten. Mit dem dadurch ermöglichten und auf acht Jahre befristeten Impulsprogramm sollen zusätzliche Plätze für die Tagesbetreuung von Kindern entstehen. Ziel ist es, den Eltern zu ermöglichen, Erwerbsarbeit oder Ausbildung und Familie besser zu vereinbaren. Die erste Hälfte des Impulsprogramms wird gemäss Bundesbeschluss mittels eines Verpflichtungskredits von 200 Mio. Franken finanziert. Dieser ist auf vier Jahre befristet und läuft per 31. Januar 2007 aus. Für die zweite Hälfte des Impulsprogramms ist ein weiterer vierjähriger Verpflichtungskredit zu sprechen. Es ist vorgesehen, dass der Bundesrat im Februar 2006 die entsprechende Botschaft verabschiedet, so dass das Parlament den zweiten Verpflichtungskredit rechtzeitig verabschieden kann.
Bisheriger Verlauf des Impulsprogramms Mit den bis zum 30. September 2005 bewilligten Gesuchen wird die Schaffung von 6'763 neuen Betreuungsplätzen unterstützt. Falls sämtliche der momentan pendenten Gesuche bewilligt werden können, profitieren insgesamt 9'885 neue Betreuungsplätze von den Finanzhilfen. Gemäss Hochrechnungen sollten nach den ersten vier Jahren des Impulsprogramms insgesamt 13'400 Plätze mit Unterstützung der Finanzhilfen des Bundes geschaffen worden sein, was einer Zunahme des geschätzten Platzangebots um rund einen Viertel entspricht. Bis zum Ablauf des ersten Verpflichtungskredits werden von den 200 Mio. Franken schätzungsweise 107 Millionen Franken aufgebraucht bzw. verpflichtet worden sein. Die nicht ausgeschöpften Mittel verfallen.
Ergebnisse der Evaluationsberichte Im Hinblick auf den zu fällenden Entscheid über die Fortführung des Programms hat das Bundesamt für Sozialversicherung im August 2004 zwei externe Evaluationsaufträge zum Vollzug und zur Wirkung des Programms erteilt. Die Ergebnisse der beiden Untersuchungen liegen in zwei Evaluationsberichten vor. Als Fazit ergibt sich: * Der Vollzug verläuft gut, es werden keine systematischen Mängel festgestellt. * Den Finanzhilfen des Bundes kommt während der Auf- bzw. Ausbauphase der Betriebe eine wichtige Funktion als Starthilfe zu. * Die Finanzhilfen fördern die Nachhaltigkeit der neu geschaffenen Plätze. * Die Finanzhilfen tragen dazu bei, dass sich die Gemeinden im Bereich der familienergänzenden Betreuung vermehrt engagieren (wenn auch oftmals nicht im gewünschten Ausmass). Für die Nichtausschöpfung des ersten Verpflichtungskredits werden folgende Gründe aufgeführt: * Die Finanzhilfen decken nur einen vergleichsweise kleinen Teil der Kosten und sind auf die Startphase begrenzt. Will man die bestehende Nachfrage nach Betreuungsplätzen mit einkommensabhängigen Tarifen decken, wäre eine wachsende Beteiligung von anderen Geldgebern (Gemeinde, Kantone, Firmen) notwendig, die sich von Beginn weg engagieren. * Der erforderliche Finanzierungsnachweis über sechs Jahre verlangt, dass schon vor der Umsetzung des Projektes klar sein muss, wie die Finanzhilfen nach zwei bzw. drei Jahren ersetzt werden. Das damit verfolgte Nachhaltigkeitsziel konkurriert mit dem Ziel, möglichst viele neue Betreuungsplätze zu schaffen. * Die Planung und Realisierung von neuen Angeboten dauert wesentlich länger als angenommen wurde.
Schlussfolgerungen Die familienergänzende Kinderbetreuung ist für eine nachhaltige Familienpolitik von entscheidender Bedeutung. Vom wirtschaftlichen Standpunkt aus liegen die Vorteile einer vermehrten Erwerbsbeteiligung der Frauen auf der Hand: Das Familieneinkommen steigt, der Verlust von Humankapital durch Rückzug aus dem Erwerbsleben kann gestoppt und der Mangel an qualifiziertem Personal in gewissen Sparten aufgefangen werden. Die familienergänzende Kinderbetreuung trägt zur Gleichberechtigung der Geschlechter bei und ist für Kinder hinsichtlich Sozialisation, Integration und Chancengleichheit förderlich. Es besteht heute immer noch ein erheblicher ungedeckter Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen. Das Impulsprogramm ermöglicht es, diesen offenkundigen Bedarf zumindest teilweise zu decken. Der Bundesrat beabsichtigt deshalb, das auf acht Jahre angelegte Impulsprogramm auch in den zweiten vier Jahren seiner Laufzeit weiterzuführen. Angesichts der Lage der Bundesfinanzen und der Tatsache, dass die Nachfrage unter den Erwartungen geblieben ist, beantragt er 60 Mio. Franken für den zweiten Verpflichtungskredit. Der Bundesrat will den Eidg. Räten bis Ende Februar 2006 eine entsprechende Botschaft vorlegen.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN Presse- und Informationsdienst
Auskunft: 031 322 91 47 Jost Herzog Bundesamt für Sozialversicherung
Die Evaluationsberichte "Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung: Evaluation des Vollzugs" und "Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung: Evaluation des Impact", finden sich auf der Homepage des BSV: www.bsv.admin.ch
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