Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Arbeitsgespräch zwischen Bundesrat Villiger und EU-Kommissarin Schreyer
Bern (ots)
16. Mai 2003 (EFD) Bundesrat Kaspar Villiger hat gestern EU- Kommissarin Michaele Schreyer zu einem Arbeitsgespräch über den Stand der Verhandlungen im Bereich der Betrugsbekämpfung empfangen. Das Treffen fand in Bern und auf Wunsch der EU statt. Die Betrugsbekämpfung gehört zum zweiten bilateralen Verhandlungspaket. Anlässlich des ausführlichen und konstruktiven Gesprächs wurde festgehalten, dass der Abkommensentwurf deutliche Verbesserungen in der Zusammenarbeit vorsieht. Dennoch bleiben wichtige Grundsatzfragen nach wie vor offen. Andererseits zeigte sich, dass weitere substanzielle Fortschritte (etwa bei der praktischen Bekämpfung des organisierten Schmuggels) dem politischen Willen beider Parteien entsprechen. Die Delegationen wurden beauftragt, nach entsprechenden Lösungen zu suchen, die beiden Rechtsordnungen entsprechen. Ziel ist es, Schmuggel- und Betrugsfälle mit offensichtlichem Unrechtsgehalt zu erfassen.
Komissarin Michaele Schreyer ist in der EU für die Bereiche Haushalt und Betrugsbekämpfung zuständig. Das gestrige Treffen zum Verhandlungsdossier "Betrugsbekämpfung", das erste auf Ministerebene, fand auf Wunsch der EU statt. Obwohl die Verhandlungen über ein umfassendes Amts- und Rechtshilfeabkommen schon weit fortgeschritten sind, gibt es nach wie vor offene Punkte. Das Gespräch diente der Erörterung dieser Punkte und des weiteren Vorgehens. Bundesrat Kaspar Villiger unterstrich die Bereitschaft der Schweiz, Betrug und Schmuggel effizient zu bekämpfen und deshalb weit über das ursprüngliche Anliegen hinaus ein umfassendes Amts- und Rechtshilfeabkommen zur Abwehr von finanziellen Nachteilen zu Lasten der EU abzuschliessen. Für die Schweiz verbindliche Schranken für eine Staatsvertragslösung seien anerkannte Rechtsgrundsätze und die Wahrung des Bankgeheimnisses. Damit komme die Schweiz der EU einerseits weit entgegen, andererseits werde auch der innenpolitischen Akzeptanz der Lösung Rechnung getragen.
Bisherige Verhandlungen
Seit Sommer 2001 verhandelt die Schweiz mit der EU-Kommission auf deren Begehren über ein Abkommen zur Betrugsbekämpfung. Ausgangspunkt waren Schmuggelfälle im grossen Stil, welche nebst der generellen Problematik der EU finanzielle Nachteile brachten. Die Schweiz erklärte von Beginn weg, dass sie das Anliegen der EU unterstütze und Betrug sowie organisierten Schmuggel effizient bekämpfen wolle. Mit dem von der Schweiz offerierten Ansatz würden grosse praktische Fortschritte erzielt, zumal die Schweiz bereit ist, für die gewerbsmässige Hinterziehung (z.B. Mehrwertsteuer) einen neuen Straftatbestand zu schaffen. Ebenfalls möglich würde die Auslieferung bei Steuerdelikten sowie die Leistung von Zwangsmassnahmen auch in der Amtshilfe.
Offene Punkte sind etwa das Anwesenheits- und Mitwirkungsrecht von ausländischen Funktionären beim Vollzug, die aufschiebende Wirkung von Beschwerden und die Frage, inwieweit sich das Abkommen auch auf die Bekämpfung der Geldwäscherei beziehen soll. Eine grundlegende Differenz bleibt die Frage der doppelten Strafbarkeit, deren Anwendbarkeit für die Schweiz eine Bedingung ist. Dabei geht es um das Erfordernis, dass Amts- und Rechtshilfe nur in Fällen gewährt wird, die in beiden Rechtsordnungen gleichermassen strafbar ist.
Weiteres Vorgehen
Im Gespräch blieben wichtige Grundsatzfragen nach wie vor offen. Andererseits zeigte sich, dass weitere substanzielle Fortschritte (etwa bei der praktischen Bekämpfung des organisierten Schmuggels) dem politischen Willen beider Parteien entsprechen. Die Delegationen wurden beauftragt, diesbezüglich schon in den kommenden Wochen nach Lösungen zu suchen, die beiden Rechtsordnungen entsprechen. Ziel ist es, Fälle mit offensichtlichem Unrechtsgehalt zu erfassen.
Bevor das Abkommen über die Betrugsbekämpfung abgeschlossen wird, müssen auch in den anderen Dossiers der bilateralen Verhandlungen II die noch bestehenden Probleme ausgeräumt und die entsprechenden Abkommen finalisiert werden. Dies ist aus der Sicht der Schweiz - zusammen mit der Erfüllung weiterer Bedingungen - eine Voraussetzung, damit im Paket "Bilaterale II" ein insgesamt ausgewogenes Gesamtresultat erreicht werden kann.
Lösungskonzept der Schweiz in Kürze
Geltungsbereich:
Umfassendes Amts- und Rechtshilfeabkommen mit der EU zum Schutz der finanziellen Interessen der Vertragspartner vor Betrügereien, anwendbar auf die indirekten Steuern, Subventionen etc.
Wichtigste Neuerung:
Heute ergreift die Schweiz in diesem Bereich Zwangsmassnahmen in der Rechtshilfe nur bei Abgabebetrug. Neu wäre sie bereit, auch bei gewerbsmässig begangener Hinterziehung Zwangsmassnahmen anzuwenden, zum Beispiel in Form von Hausdurchsuchungen, Beschlagnahme von Akten, Einfrieren von Bankkonten oder Zeugeneinvernahme. Damit eine Straftat nach Schweizer Recht rechtshilfefähig ist, müsste sie mit einer Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten bedroht sein, und zwar im ersuchten und im ersuchenden Staat.
Unter den gleichen Voraussetzungen wie in der Rechtshilfe (= Zusammenarbeit unter Justizbehörden) wäre die Schweiz bereit, Zwangsmassnahmen auch in der Amtshilfe (= Zusammenarbeit unter Verwaltungsbehörden) zu vollziehen.
Zur Erreichung des Vertragsziels wäre die Schweiz bereit, in diesem Sinn in ihrem nationalen Recht neue rechtshilfefähige Straftatbestände zu schaffen.
Darüber hinaus wäre die Schweiz bereit, ausländische Steuerbescheide bzw. andere Verfügungen über Geldleistungen zu vollziehen und für schwere Delikte im Anwendungsbereich des Abkommens Täter auch auszuliefern.
Mehr Infos:
http://www.efd.admin.ch/d/dok/faktenblaetter/efd- schwerpunkte/602_zollamtshilfe.htm
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Kommunikation Bundesgasse 3 CH-3003 Bern http://www.efd.admin.ch