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Eidg. Finanz Departement (EFD)

EFD: Arbeitsgespräch zwischen Bundesrat Villiger und EU-Kommissarin Schreyer

Bern (ots)

16. Mai 2003 (EFD) Bundesrat Kaspar Villiger hat
gestern EU- Kommissarin Michaele Schreyer zu einem Arbeitsgespräch 
über den Stand der Verhandlungen im Bereich der Betrugsbekämpfung 
empfangen. Das Treffen fand in Bern und auf Wunsch der EU statt. Die 
Betrugsbekämpfung gehört zum zweiten bilateralen Verhandlungspaket. 
Anlässlich des ausführlichen und konstruktiven Gesprächs wurde 
festgehalten, dass der Abkommensentwurf deutliche Verbesserungen in 
der Zusammenarbeit vorsieht. Dennoch bleiben wichtige 
Grundsatzfragen nach wie vor offen. Andererseits zeigte sich, dass 
weitere substanzielle Fortschritte (etwa bei der praktischen 
Bekämpfung des organisierten Schmuggels) dem politischen Willen 
beider Parteien entsprechen. Die Delegationen wurden beauftragt, 
nach entsprechenden Lösungen zu suchen, die beiden Rechtsordnungen 
entsprechen. Ziel ist es, Schmuggel- und Betrugsfälle mit 
offensichtlichem Unrechtsgehalt zu erfassen.
Komissarin Michaele Schreyer ist in der EU für die Bereiche Haushalt 
und Betrugsbekämpfung zuständig. Das gestrige Treffen zum 
Verhandlungsdossier "Betrugsbekämpfung", das erste auf 
Ministerebene, fand auf Wunsch der EU statt. Obwohl die 
Verhandlungen über ein umfassendes Amts- und Rechtshilfeabkommen 
schon weit fortgeschritten sind, gibt es nach wie vor offene Punkte. 
Das Gespräch diente der Erörterung dieser Punkte und des weiteren 
Vorgehens. Bundesrat Kaspar Villiger unterstrich die Bereitschaft 
der Schweiz, Betrug und Schmuggel effizient zu bekämpfen und deshalb 
weit über das ursprüngliche Anliegen hinaus ein umfassendes Amts- 
und Rechtshilfeabkommen zur Abwehr von finanziellen Nachteilen zu 
Lasten der EU abzuschliessen. Für die Schweiz verbindliche Schranken 
für eine Staatsvertragslösung seien anerkannte Rechtsgrundsätze und 
die Wahrung des Bankgeheimnisses. Damit komme die Schweiz der EU 
einerseits weit entgegen, andererseits werde auch der 
innenpolitischen Akzeptanz der Lösung Rechnung getragen.
Bisherige Verhandlungen
Seit Sommer 2001 verhandelt die Schweiz mit der EU-Kommission auf 
deren Begehren über ein Abkommen zur Betrugsbekämpfung. 
Ausgangspunkt waren Schmuggelfälle im grossen Stil, welche nebst der 
generellen Problematik der EU finanzielle Nachteile brachten. Die 
Schweiz erklärte von Beginn weg, dass sie das Anliegen der EU 
unterstütze und Betrug sowie organisierten Schmuggel effizient 
bekämpfen wolle. Mit dem von der Schweiz offerierten Ansatz würden 
grosse praktische Fortschritte erzielt, zumal die Schweiz bereit 
ist, für die gewerbsmässige Hinterziehung (z.B. Mehrwertsteuer) 
einen neuen Straftatbestand zu schaffen. Ebenfalls möglich würde die 
Auslieferung bei Steuerdelikten sowie die Leistung von 
Zwangsmassnahmen auch in der Amtshilfe.
Offene Punkte sind etwa das Anwesenheits- und Mitwirkungsrecht von 
ausländischen Funktionären beim Vollzug, die aufschiebende Wirkung 
von Beschwerden und die Frage, inwieweit sich das Abkommen auch auf 
die Bekämpfung der Geldwäscherei beziehen soll. Eine grundlegende 
Differenz bleibt die Frage der doppelten Strafbarkeit, deren 
Anwendbarkeit für die Schweiz eine Bedingung ist. Dabei geht es um 
das Erfordernis, dass Amts- und Rechtshilfe nur in Fällen gewährt 
wird, die in beiden Rechtsordnungen gleichermassen strafbar ist.
Weiteres Vorgehen
Im Gespräch blieben wichtige Grundsatzfragen nach wie vor offen. 
Andererseits zeigte sich, dass weitere substanzielle Fortschritte 
(etwa bei der praktischen Bekämpfung des organisierten Schmuggels) 
dem politischen Willen beider Parteien entsprechen. Die Delegationen 
wurden beauftragt, diesbezüglich schon in den kommenden Wochen nach 
Lösungen zu suchen, die beiden Rechtsordnungen entsprechen. Ziel ist 
es, Fälle mit offensichtlichem Unrechtsgehalt zu erfassen.
Bevor das Abkommen über die Betrugsbekämpfung abgeschlossen wird, 
müssen auch in den anderen Dossiers der bilateralen Verhandlungen II 
die noch bestehenden Probleme ausgeräumt und die entsprechenden 
Abkommen finalisiert werden. Dies ist aus der Sicht der Schweiz - 
zusammen mit der Erfüllung weiterer Bedingungen - eine 
Voraussetzung, damit im Paket "Bilaterale II" ein insgesamt 
ausgewogenes Gesamtresultat erreicht werden kann.
Lösungskonzept der Schweiz in Kürze
Geltungsbereich:
Umfassendes Amts- und Rechtshilfeabkommen mit der EU zum Schutz der 
finanziellen Interessen der Vertragspartner vor Betrügereien, 
anwendbar auf die indirekten Steuern, Subventionen etc.
Wichtigste Neuerung:
Heute ergreift die Schweiz in diesem Bereich Zwangsmassnahmen in der 
Rechtshilfe nur bei Abgabebetrug. Neu wäre sie bereit, auch bei 
gewerbsmässig begangener Hinterziehung Zwangsmassnahmen anzuwenden, 
zum Beispiel in Form von Hausdurchsuchungen, Beschlagnahme von 
Akten, Einfrieren von Bankkonten oder Zeugeneinvernahme. Damit eine 
Straftat nach Schweizer Recht rechtshilfefähig ist, müsste sie mit 
einer Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten bedroht sein, und 
zwar im ersuchten und im ersuchenden Staat.
Unter den gleichen Voraussetzungen wie in der Rechtshilfe (= 
Zusammenarbeit unter Justizbehörden) wäre die Schweiz bereit, 
Zwangsmassnahmen auch in der Amtshilfe (= Zusammenarbeit unter 
Verwaltungsbehörden) zu vollziehen.
Zur Erreichung des Vertragsziels wäre die Schweiz bereit, in diesem 
Sinn in ihrem nationalen Recht neue rechtshilfefähige 
Straftatbestände zu schaffen.
Darüber hinaus wäre die Schweiz bereit, ausländische Steuerbescheide 
bzw. andere Verfügungen über Geldleistungen zu vollziehen und für 
schwere Delikte im Anwendungsbereich des Abkommens Täter auch 
auszuliefern.
Mehr Infos:
http://www.efd.admin.ch/d/dok/faktenblaetter/efd-
schwerpunkte/602_zollamtshilfe.htm
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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