Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Grünes Licht für das Vernehmlassungsverfahren zur jährlichen MWST-Abrechnung
Bern (ots)
14. Jun 2004 (EFD) Die Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) hat die Möglichkeiten zur Einführung der jährlichen Abrechung bei der Mehrwertsteuer umfassend untersucht. Drei mögliche Varianten wurden erarbeitet. Sie unterscheiden sich vor allem durch die Anzahl der betroffenen Steuerzahler sowie dadurch, ob Akontozahlungen vorgesehen sind oder nicht. Der Bundesrat hat von den Vorschlägen am Montag 7. Juni Kenntnis genommen und diese zur Vernehmlassung freigegeben. Da die Einführung der jährlichen Abrechnung mehr Nachteile als Vorteile bringen würde empfiehlt er, von dieser zu Gunsten einer generellen Vereinfachung des Mehrwertsteuersystems abzusehen.
Am 24. März 2000 hatte Nationalrat Ruedi Lustenberger (CVP/LU) eine Motion eingereicht, mit welcher die Einführung der jährlichen MWST- Abrechnung verlangt wird. Die Motion wurde von beiden Räten überwiesen. In der Zwischenzeit hat die ESTV die Möglichkeiten für eine jährliche Abrechnung umfassend untersucht und drei mögliche Varianten erarbeitet. Diese können erst mit dem neuen EDV-System eingeführt werden, welches der ESTV frühestens ab 2006 zur Verfügung stehen wird. Die drei Varianten zeichnen sich durch folgende Merkmale aus:
Variante 1:
- Umsatzlimite: 2 Millionen Franken
- Potenzielle Anwender: 240'000
- Unterstellungserklärung
- Vierteljährliche Akontozahlungen
- ESTV berechnet Höhe der Akontozahlungen
- Mehreinnahmen für den Bund im ersten Jahr: 130 Mio. Franken
Variante 2:
- Umsatzlimite: 150'000 Franken
- Potenzielle Anwender: 60'000
- Unterstellungserklärung
- Keine Akontozahlungen
- Kein Verzugszins auf der Jahressteuer
- Mindereinnahmen für den Bund im ersten Jahr: 55 Mio. Franken
Variante 3:
- Umsatzlimite: 500'000 Franken
- Potenzielle Anwender: 160'000
- Unterstellungserklärung
- Keine Akontozahlungen
- Zuschlag von 2,5% auf dem Steuerbetrag per Ende Jahr
- Mindereinnahmen für den Bund im ersten Jahr: 450 Mio. Franken
Nähere Abklärungen haben ergeben, dass eine jährliche Abrechnung nicht die erhofften Vereinfachungen bringt. Denn der administrative Aufwand liegt nicht im Ausfüllen der Abrechungsformulare, sondern in der Komplexität des Mehrwertsteuersystems begründet. Ein System ohne Akontozahlungen würde den Steuerzahlern und der ESTV zwar gewisse administrative Entlastungen bringen. Auf der andern Seite jedoch ergäben sich im Einführungsjahr bzw. in den ersten Jahren nach Einführung einer jährlichen Abrechnungsmethode grosse Steuer- und Zinsausfälle. Da bei der ESTV in der Einführungsphase zudem eine grosse Zahl von Anträgen zu behandeln wären, würden bei Anwendung der Varianten 1 und 3 die personellen Auswirkungen ins Gewicht fallen. Auch wäre bei der Variante 1 damit zu rechnen, dass in vielen Fällen die Höhe der von der ESTV festgesetzten Akontozahlungen bestritten würde, was entsprechend hohen administrativen Aufwand zur Folge hätte.
Nach Auffassung des Bundesrates überwiegen die Nachteile einer Einführung der jährlichen Abrechnung gegenüber den Vorteilen klar. Er empfiehlt daher, die jährliche Abrechnung nicht weiter zu verfolgen und stattdessen eine generelle Vereinfachung des Mehrwertsteuersystems anzustreben, wie er dies bereits in seinem Bericht vom 16. Juni 2003 über Massnahmen des Bundes zur administrativen Entlastung in den Unternehmen dargelegt hat. Im Hinblick auf eine Revision des Mehrwertsteuergesetzes sollen unechte Befreiungen und andere vom Gesetz herrührende Komplikationen in der Veranlagung auf ihre Berechtigung hin überprüft werden. Parallel dazu ist auch das nachgelagerte Recht auf Vereinfachungsmöglichkeiten zu durchforsten. Diese Abklärungen sind Teil einer Standortbestimmung zur Mehrwertsteuer. Es ist vorgesehen, diese bis Ende des laufenden Jahres abzuschliessen.
Auskunft für Medienschaffende: Heinz Keller, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 325 77 40
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