Alle Storys
Folgen
Keine Story von Eidg. Finanz Departement (EFD) mehr verpassen.

Eidg. Finanz Departement (EFD)

EFD: Grünes Licht für das Vernehmlassungsverfahren zur jährlichen MWST-Abrechnung

Bern (ots)

14. Jun 2004 (EFD) Die Eidg. Steuerverwaltung (ESTV)
hat die Möglichkeiten zur Einführung der jährlichen Abrechung bei 
der Mehrwertsteuer umfassend untersucht. Drei mögliche Varianten 
wurden erarbeitet. Sie unterscheiden sich vor allem durch die Anzahl 
der betroffenen Steuerzahler sowie dadurch, ob Akontozahlungen 
vorgesehen sind oder nicht. Der Bundesrat hat von den Vorschlägen am 
Montag 7. Juni Kenntnis genommen und diese zur Vernehmlassung 
freigegeben. Da die Einführung der jährlichen Abrechnung mehr 
Nachteile als Vorteile bringen würde empfiehlt er, von dieser zu 
Gunsten einer generellen Vereinfachung des Mehrwertsteuersystems 
abzusehen.
Am 24. März 2000 hatte Nationalrat Ruedi Lustenberger (CVP/LU) eine 
Motion eingereicht, mit welcher die Einführung der jährlichen MWST- 
Abrechnung verlangt wird. Die Motion wurde von beiden Räten 
überwiesen. In der Zwischenzeit hat die ESTV die Möglichkeiten für 
eine jährliche Abrechnung umfassend untersucht und drei mögliche 
Varianten erarbeitet. Diese können erst mit dem neuen EDV-System 
eingeführt werden, welches der ESTV frühestens ab 2006 zur Verfügung 
stehen wird. Die drei Varianten zeichnen sich durch folgende 
Merkmale aus:
Variante 1:
  • Umsatzlimite: 2 Millionen Franken
  • Potenzielle Anwender: 240'000
  • Unterstellungserklärung
  • Vierteljährliche Akontozahlungen
  • ESTV berechnet Höhe der Akontozahlungen
  • Mehreinnahmen für den Bund im ersten Jahr: 130 Mio. Franken
Variante 2:
  • Umsatzlimite: 150'000 Franken
  • Potenzielle Anwender: 60'000
  • Unterstellungserklärung
  • Keine Akontozahlungen
  • Kein Verzugszins auf der Jahressteuer
  • Mindereinnahmen für den Bund im ersten Jahr: 55 Mio. Franken
Variante 3:
  • Umsatzlimite: 500'000 Franken
  • Potenzielle Anwender: 160'000
  • Unterstellungserklärung
  • Keine Akontozahlungen
  • Zuschlag von 2,5% auf dem Steuerbetrag per Ende Jahr
  • Mindereinnahmen für den Bund im ersten Jahr: 450 Mio. Franken
Nähere Abklärungen haben ergeben, dass eine jährliche Abrechnung 
nicht die erhofften Vereinfachungen bringt. Denn der administrative 
Aufwand liegt nicht im Ausfüllen der Abrechungsformulare, sondern in 
der Komplexität des Mehrwertsteuersystems begründet. Ein System ohne 
Akontozahlungen würde den Steuerzahlern und der ESTV zwar gewisse 
administrative Entlastungen bringen. Auf der andern Seite jedoch 
ergäben sich im Einführungsjahr bzw. in den ersten Jahren nach 
Einführung einer jährlichen Abrechnungsmethode grosse Steuer- und 
Zinsausfälle. Da bei der ESTV in der Einführungsphase zudem eine 
grosse Zahl von Anträgen zu behandeln wären, würden bei Anwendung 
der Varianten 1 und 3 die personellen Auswirkungen ins Gewicht 
fallen. Auch wäre bei der Variante 1 damit zu rechnen, dass in 
vielen Fällen die Höhe der von der ESTV festgesetzten 
Akontozahlungen bestritten würde, was entsprechend hohen 
administrativen Aufwand zur Folge hätte.
Nach Auffassung des Bundesrates überwiegen die Nachteile einer 
Einführung der jährlichen Abrechnung gegenüber den Vorteilen klar. 
Er empfiehlt daher, die jährliche Abrechnung nicht weiter zu 
verfolgen und stattdessen eine generelle Vereinfachung des 
Mehrwertsteuersystems anzustreben, wie er dies bereits in seinem 
Bericht vom 16. Juni 2003 über Massnahmen des Bundes zur 
administrativen Entlastung in den Unternehmen dargelegt hat. Im 
Hinblick auf eine Revision des Mehrwertsteuergesetzes sollen unechte 
Befreiungen und andere vom Gesetz herrührende Komplikationen in der 
Veranlagung auf ihre Berechtigung hin überprüft werden. Parallel 
dazu ist auch das nachgelagerte Recht auf 
Vereinfachungsmöglichkeiten zu durchforsten. Diese Abklärungen sind 
Teil einer Standortbestimmung zur Mehrwertsteuer. Es ist vorgesehen, 
diese bis Ende des laufenden Jahres abzuschliessen.
Auskunft für Medienschaffende:
Heinz Keller, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 325 77 40
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

Weitere Storys: Eidg. Finanz Departement (EFD)
Weitere Storys: Eidg. Finanz Departement (EFD)
  • 11.06.2004 – 12:55

    EFD: Bundesrat legt weiteres Vorgehen zur Bereinigung von Voranschlag und Finanzplan fest

    Bern (ots) - 11. Jun 2004 (EFD) Der Bundesrat hat sich an seiner Klausursitzung vom 10. und 11. Juni über den Stand der Budget- und Finanzplaneingaben orientieren lassen und das weitere Vorgehen festgelegt. Er will alles daran setzen, 2005 einen schuldenbremsekonformen Voranschlag vorzulegen und die strukturellen Defizite bis zum Jahr 2007 zu beseitigen. ...

  • 09.06.2004 – 11:13

    EFD: Eidg. Bankenkommission: Rücktritt von Heidi Pfister-Ineichen

    Bern (ots) - 09. Jun 2004 (EFD) Heidi Pfister-Ineichen beendet auf Ende Jahr aus beruflichen Gründen ihre Tätigkeit in der Eidg. Bankenkommission EBK. Die Luzerner Rechtsanwältin war vom Bundesrat im Dezember 1996 in die EBK gewählt worden. Der Bundesrat wird die Nachfolge noch in diesem Jahr regeln. In der bis Ende 2007 laufenden Amtsperiode gehören ...

  • 08.06.2004 – 10:28

    EFD: MWST: Änderungen bei den Saldo- und Pauschalsteuersätzen

    Bern (ots) - 08. Jun 2004 (EFD) Die Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) hat die Saldo- und Pauschalsteuersätze aller Branchen und Tätigkeiten neu berechnet. Als Folge davon werden diverse Tätigkeiten auf den 1. Juli 2004 einem anderen - in der Regel niedrigeren - Satz zugeteilt. Alle Steuerpflichtigen, die eine solche Tätigkeit ausüben, können auf diesen Zeitpunkt hin die Abrechnungsmethode wechseln. Wer ...