Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)
EVD: Teilrevision des Fachhochschulgesetzes in Vernehmlassung
(ots)Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung das Eidg. Volkswirtschaftsdepartement beauftragt, eine breit gestreute Vernehmlassung zur Teilrevision des Fachhochschulgesetzes (FHSG) vom 6. Oktober 1995 durchzuführen. Die im Jahre 1998 genehmigten sieben Fachhochschulen haben sich im Rahmen ihrer Aufbauphase als wichtige Träger des tertiären Bildungsbereichs etabliert. Mit der neuen Bundesverfassung haben sich die Zuständigkeiten und Kompetenzen des Bundes jedoch verändert, und mit der Unterzeichnung der Bologna- Deklaration im Jahre 1999 ist auch die europäische Hochschullandschaft in Bewegung geraten. Die Gesetzesrevision soll es den Fachhochschulen deshalb erlauben, sich als konkurrenzfähige Ausbildungsstätten im nationalen wie auch im internationalen Hochschulraum zu behaupten. Die Rahmenbedingungen wurden im revidierten Gesetz so angepasst, dass die Fachhochschulen ihre Stellung im Hinblick auf eine spätere Integration in die Hochschulgesetzgebung frist-, bedürfnis- und marktgerecht ausbauen können.
Kernpunkte der Revision bilden demgemäss die Erweiterung des Geltungsbereiches um die Fachbereiche Soziales, Gesundheit und Kunst und deren Überführung in die Regelungskompetenz des Bundes, die Schaffung der Grundlagen für ein Akkreditierungs- und Qualitätssicherungssystem, die vermehrt leistungsorientierte Finanzierung der Fachhochschulen, der Abbau der Regelungsdichte, sowie die Stärkung der angewandten Forschung und Entwicklung, der Kooperation und der Autonomie der Träger der Fachhochschulen.
Eine besondere Herausforderung stellt die Umsetzung der Bologna- Deklaration, für die Schaffung eines gemeinsamen europäischen Hochschulraumes dar. Damit die schweizerischen Fachhochschulen national und international wettbewerbsfähig bleiben und ihre Diplome die internationale Anerkennung erhalten, verankert der Gesetzesentwurf den Grundsatz der zweistufigen Ausbildung (First Cycle Bachelor, Second Cycle Master). Dies ermöglicht, nach einem ersten - mindestens drei Jahre dauernden und in der Regel berufsqualifizierenden - Bachelorstudiengang einen darauf aufbauenden Masterstudiengang anzubieten, der den Studierenden zusätzlich vertieftes und spezialisiertes Wissen vermittelt.
Der mit dem heutigen Bundesratsentscheid in die Vernehmlassung geschickte Gesetzesentwurf steht unter der Federführung des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie (BBT). Die Botschaft des Bundesrates zum teilrevidierten Fachhochschulgesetz soll dem Parlament Mitte 2003 unterbreitet werden. Die Vernehmlassung wurde im Hinblick darauf auf den 28. März 2003 befristet.
Die Revisionsarbeiten stehen aber auch im Spannungsfeld weiterer Entwicklungen im universitären Hochschulbereich. Die nun vorliegende Teilrevision des FHSG stellt deshalb sowohl für die Konsolidierungsphase der Fachhochschulen (2004 2007) als auch im Hinblick auf die Integration der Fachhochschulen in die schweizerische Hochschulgesetzgebung einen wichtigen Zwischenschritt dar.
Gesetzesentwurf und Erläuterungen auf Internet: www.bbt.admin.ch (Fachhochschulen/Dossiers und Projekte)
Auskünfte: Helen Stotzer, Kommunikation BBT, Tel. 031 322 83 63, mail: helen.stotzer@bbt.admin.ch Beat Weber, Leistungsbereich Fachhochschulen BBT, Tel. 031 324 25 79, mail: beat.weber@bbt.admin.ch