Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)
EVD: Internationale Walfangkommission (IWC): Teilnahme der Schweiz an der Jahrestagung in Berlin
Bern (ots)
Die 55. Jahrestagung der Internationalen Walfangkommission (IWC) findet in Berlin statt und dauert vom 16. bis 19. Juni 2003. Der Bundesrat hat heute der Schweizer Delegation das Mandat erteilt: Die Schweiz wird sich dafür einsetzen, dass die dort gefassten Beschlüsse auf wissenschaftlichen Grundlagen abgestützt sind und einvernehmliche Lösungen gefunden werden. Das Internationale Übereinkommen zur Regelung des Walfanges ist nicht, wie oftmals vermutet wird, ein reines Walschutzübereinkommen. Neben dem Schutz der von der Ausrottung bedrohten Walbestände verfolgt es im Grundsatz das Ziel, die nachhaltige Nutzung bestimmter anderer Walbestände auf Grund moderner Managementmethoden sicherzustellen. Dieses Prinzip der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung deckt sich mit jener der World Conservation Union (IUCN) und der Deklaration von Rio. Auf allen Weltmeeren ist heute allerdings ein Walfangmoratorium in Kraft.
An der Jahrestagung 2003 werden unter anderen die folgenden Themen behandelt:
neueste Schätzungen der Bestandesgrössen diverser Walarten Kontroll- und Überwachungsmechanismen im Rahmen des revidierten Bewirtschaftungsschemas wissenschaftlicher Walfang Walfang der Naturvölker in Alaska, Grönland und Sibirien Tötungsmethoden Beeinflussung der Walbestände durch negative Umwelteinflüsse Schutzgebiete
Die Position der Schweiz kann wie folgt zusammengefasst werden:
Im Falle der bedrohten Walarten wird sich die Schweiz weiterhin für ein Fortführen der Schutzmassnahmen aussprechen. Der Wiederaufnahme einer eng begrenzten kommerziellen Waljagd in geographisch festgelegten Gebieten würde die Schweiz nur dann zustimmen, wenn wissenschaftlich nachgewiesen wird, dass die Entnahme der Tiere aus der Natur dem Bestehen der betreffenden Art und dem Ökosystem nicht abträglich ist und wenn garantiert ist, dass die Jagdquoten durch wirksame Massnahmen kontrolliert werden. Aus diesem Grunde bleiben die Ergebnisse der Kommission, welche sich der Ausarbeitung dieses Bewirtschaftungsschemas widmet, abzuwarten. Die Schweiz vertritt darüber hinaus seit je die Ansicht, dass auch das Management der sogenannten «kleinen Walarten» in den Kompetenzbereich der IWC fallen sollte. Die Schweiz befürwortet die Einrichtung neuer Walschutzzonen unter der Voraussetzung, dass die Anträge wissenschaftlich begründet sind und von allen Anrainerstaaten im Prinzip unterstützt werden. Die Schweiz befürwortet Forschungsarbeiten über die Auswirkung schädigender Umwelteinflüsse auf Wale und ist bereit, ihren Beitrag zur Reduktion der Schadstoffe zu leisten. Die Schweiz wird wie bisher ihre Aufgaben in der Internationalen Walfangkommission gemäss den Bestimmungen des Übereinkommens erfüllen und besonders darauf achten, dass Beschlüsse auf wissenschaftlichen Grundlagen abgestützt sind. Da Mandat des Bundesrates für die schweizerische Delegation stimmt mit der Position unseres Landes in anderen internationalen Umweltgremien sowie mit den Grundsätzen der Umweltpolitik im Inland überein. Das Binnenland Schweiz hofft dadurch weiterhin, die Rolle eines verlässlichen, vermittelnden Gesprächspartners spielen zu können, wenn die Standpunkte innerhalb der IWC nicht mehr vereinbar scheinen.
Die Schweiz wird in Berlin vertreten durch Dr. Thomas Althaus, Bundesamt für Veterinärwesen, und Herrn Martin Krebs, Politische Abteilung III, Sektion Umwelt des EDA.
Siehe auch:
Medienrohstoff unter www.bvet.admin.ch/medien-info/d/presserohstoffe/1_index.html
Broschüre: Die Schweiz und das internationale Übereinkommen zur Regelung des Walfangs (Hrsg: BVET 1996)
Internet: http://www.bvet.admin.ch/artenschutz/d/0_intro_artenschutz.html (Artenschutz, Berichte und Publikationen, Walbroschüre) http://www.iwcoffice.org/ (Website der IWC)
Auskünfte: Thomas Althaus, Leiter Artenschutz, Bundesamt für Veterinärwesen, Tel. 031 323 85 08