Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)
EVD: Von der Exportrisikogarantie zur Exportrisikoversicherung
Bern (ots)
Der Bundesrat hat am 24. September 2004 Botschaft und Gesetz über die Schweizerische Exportrisikoversicherung (SERV) im Rahmen der Revision der Exportrisikogarantie (ERG) verabschiedet. Die Hauptpunkte der ERG-Revision sind die Einführung des privaten Käuferrisikos sowie die Gründung einer öffentlich-rechtlichen Anstalt.
Das neue Bundesgesetz zur Schweizerischen Exportrisikoversicherung (SERV) soll das bestehende Bundesgesetz zur Exportrisikogarantie (ERG) aus dem Jahre 1958 ersetzen. Mit der Schweizerischen Exportrisikoversicherung sollen Schweizer Exporteure die Möglichkeit erhalten, wie ihre ausländischen Konkurrenten, das private Käuferrisiko zu decken. Der für die Schweizer Exportwirtschaft bestehende Standortnachteil wird damit aufgehoben.
Im Rahmen der Totalrevision wird die heutige ERG auch neu organisiert. Der bestehende unselbständige Fonds wird in eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt mit dem Namen Schweizerische Exportrisikoversicherung umgewandelt. Die Aufgaben- und Kompetenzverteilung zwischen Bund und SERV wird gemäss den Erkenntnissen der modernen Verwaltungsführung ausgestaltet.
Ziel der neuen SERV bleibt die Sicherung von Arbeitsplätzen in der Schweiz und die Förderung des Exports Schweizer Unternehmen. Diesen wird mittels Versicherung der entsprechenden Risiken die Übernahme von Auslandaufträgen erleichtert, bei denen auf Grund politisch und wirtschaftlich unsicherer Verhältnisse eine Gefährdung des Zahlungseingangs befürchtet werden muss und die am privaten Markt nicht versicherbar sind.
Die Vernehmlassungsunterlagen können auf der Website des seco abgerufen werden: http://www.seco.admin.ch/news/00404/index.html?lang=de
Auskünfte: Beatrice Maser Mallor, Leiterin ERG / Exportfinanzierung, Staatssekretariat für Wirtschaft, Tel. 031 324 08 95