Bestellung des Datenschutzbeauftragten
Vaduz (ots)
Die Regierung hat Herrn Philipp Mittelberger zum Datenschutzbeauftragten bestellt. Herr Mittelberger hat seine Stelle angetreten. Nach dem Datenschutzgesetz überwacht der Datenschutzbeauftragte die Anwendung des Datenschutzgesetzes und anderer Datenschutzvorschriften durch Private und Behörden. Letztere müssen bis zum 1. August 2003 sämtliche Datensammlungen beim Datenschutzbeauftragten anmelden. Die angemeldeten Datensammlungen werden durch den Datenschutzbeauftragten in ein öffentliches Register der Datensammlungen aufgenommen. Für Private besteht die Anmeldepflicht nur, falls sie regelmässig besonders schützenswerte Personendaten oder Persönlichkeitsprofile bearbeiten oder Personendaten an Dritte bekannt geben, für das Bearbeiten keine gesetzliche Pflicht besteht und die Betroffenen davon keine Kenntnis haben.
Der Datenschutzbeauftragte erfüllt seine Aufgabe unabhängig und ist administrativ dem Ressort Justiz zugeordnet. Weitere Funktionen bestehen insbesondere in der Unterstützung und Beratung von Privaten und Behörden durch allgemeine Orientierungen, der Stellungnahme zu Rechtsvorlagen und Erlassen, die für den Datenschutz erheblich sind, der Information der Öffentlichkeit, der Führung und Veröffentlichung das Registers der Datensammlungen und der Zusammenarbeit mit in- und ausländischen Datenschutzbehörden. Der Datenschutzbeauftragte hat die Möglichkeit, im Rahmen der Aufsicht über die Behörden und über den Privatrechtsbereich Empfehlungen abzugeben. Werden solche Empfehlungen nicht befolgt oder abgelehnt, kann er die Angelegenheit der Datenschutzkommission zum Entscheid vorlegen.
Kontakt:
Philipp Mittelberger
Stabsstelle für Datenschutz
Tel. +423/236'60'90,
mailto:info@sds.llv.li
Presse- und Informationsamtes
des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: http://www.presseamt.li