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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Veröffentlichung des Zweiten Länderberichts der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) im April 2003

(ots)

Vaduz, 7. Mai(pafl) - Der zweite Länderbericht, den die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) über Liechtenstein verfasst hat, wurde am 15. April 2003 öffent-lich. Der Bericht entstand auf der Basis der Informationen, welche eine Berichterstatter-Delegation der ECRI anlässlich ihres Besuchs vom 13. und 14. März 2002 in Liechten-stein gesammelt hatte.

Der Bericht gibt einen Überblick über die liechtensteinische 
Situation betreffend Rassis-mus und Intoleranz. Er setzt sich mit 
den verschiedenen rechtlichen Bestimmungen aus-einander, leuchtet 
Bereiche wie Bildung, Arbeit, Medien, Einwanderungspolitik, Flücht- 
lings- und Asylwesen aus und identifiziert die für Rassismus 
besonders anfälligen Perso-nen und Gruppen.
Ab Mitte Mai ist der Bericht in deutscher und englischer Sprache 
auf dem offiziellen Internet-Portal www.liechtenstein.li unter der 
Rubrik Aussenpolitik, Menschenrechte, abrufbar. Gleichzeitig kann 
der Bericht in Französisch und Englisch auf der Internetseite der 
ECRI www.coe.int/ecri eingesehen werden. Ebenfalls auf diesen beiden 
Internetad-ressen zu finden ist der erste Länderbericht der ECRI 
über Liechtenstein, welcher 1998 veröffentlicht wurde. In gedruckter 
Form kann der zweite Länderbericht der ECRI über Liechtenstein bei 
der Regierungskanzlei bezogen werden.
Stellungnahme der Regierung
ECRI stellt fest, dass Liechtenstein in den letzten Jahren 
erfolgreich diverse Massnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und 
Intoleranz in die Wege geleitet hat.
Neben der Anpassung rechtlicher Bestimmungen hat Liechtenstein 
auch das Problem des Rechtsextremismus unter Jugendlichen erkannt 
und entsprechende Massnahmen einge-leitet. So ist aufgrund eines 
Berichts des Amts für Soziale Dienste über Rechtsradikalis-mus in 
Liechtenstein schon 1999 innerhalb der Polizei eine Fachgruppe 
Rechtsradikalis-mus (FAR) sowie zusätzlich eine Koordinierungsgruppe 
Rechtsradikalismus (KOR) be-stellt worden. Nachdem jedoch das 
Problem des Rechtsextremismus im Verlauf des Jah-res 2002 abzunehmen 
begann und andere Formen der Gewalt an den Schulen als ebenso 
bedenklich eingestuft wurden, wurde das Mandat der 
Koordinierungsgruppe auf die Prä-vention "aller Formen von Gewalt" 
ausgeweitet.
Was die Ratifizierung internationaler Rechtsinstrumente betrifft, 
hat Liechtenstein schon jetzt einen hohen Standard erreicht. Zudem 
hat der Landtag anlässlich seiner letzten Sit-zung beschlossen, dass 
Liechtenstein die Erklärung gemäss Art. 14 des internationalen 
Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung 
abgeben wird. Mit dieser Erklärung wird anerkannt, dass der 
Ausschuss zur Rassendiskriminierung Einzelbeschwerden prüfen kann.
Nicht ganz verständlich ist die Kritik betreffend die 
ungenügenden statistischen Daten im Zusammenhang mit Diskriminierung 
und Rassismus. In einem Land mit nur 32'000 Ein-wohnern sind die 
statistischen Zahlen oft verschwindend klein und daher oft kaum von 
grosser Bedeutung. Zudem kann die Landesverwaltung mit den 
bestehenden personellen Ressourcen unmöglich in allen Bereichen 
statistische Daten erheben.
Auch die Empfehlungen betreffend eine detailliertere und 
konkretere Integrationsstrate-gie für Ausländerinnen und Ausländer 
ist etwas befremdlich. Allein schon die Tatsache, dass Liechtenstein 
über einen sehr hohen Ausländeranteil verfügt und diese Ausländerin-
nen und Ausländer verschiedenster Herkunft problemlos mit der 
einheimischen Bevölke-rung zusammenleben, spricht für sich selbst 
und weist darauf hin, dass schon ein sehr hoher Grad an Integration 
erreicht worden ist. Liechtenstein ist ausserdem in vielen Be- 
reichen aktiv, wenn es um das Thema Integration geht. Besonders zu 
erwähnen ist hier der Schulbereich, wo im Laufe der letzten Jahre 
immer wieder neue Massnahmen und Strategien zur Integration 
ausländischer Schulkinder entwickelt worden sind. Darüber hinaus hat 
die Regierung mit dem Gesetz über die erleichterte Einbürgerung im 
Jahr 2000 einen bedeutenden Schritt zur weiteren Integration von 
Ausländerinnen und Aus-ländern in Liechtenstein gemacht. Sicher muss 
das Thema Integration weiterhin im Auge behalten werden, wobei auch 
das Thema Sensibilisierung für Diskriminierung und Ras-sismus eine 
wichtige Rolle spielt. Die Regierung hat im Rahmen der Umsetzung der 
UNO-Weltkonferenz gegen Rassismus im Februar 2003 einen nationalen 
Aktionsplan gegen Rassismus verabschiedet, welcher diese beiden 
Themen berücksichtigt.

Kontakt:

Kerstin Appel
Tel.: +423/236 60 24
kerstin.appel@mr.llv.li

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