pafl: Verordnung über die Tourismusumlage wird aufgehoben
(ots)Vaduz, 17. November (pafl) Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 16. November 2004 die Verordnung über die Tourismusumlage aufgehoben. Dies wurde notwendig, da in der Abänderung des Tourismusgesetzes die einschlägigen Bestimmungen über die Tourismusumlage ersatzlos gestrichen wurden.
Nach der bisher geltenden Gesetzeslage bezahlte jeder am Tourismus interessierte Geschäftsbetrieb eine jährlich festzusetzende und einzuhebende Umlage zur Aufbringung der Mittel für die Tourismusförderung. Diese Umlage wurde in der Vergangenheit verschiedentlich infrage gestellt. So hat letztlich der Staatsgerichtshof in einem Urteil vom 17. November 2003 Artikel 15 des Tourismus-Gesetzes wegen Verfassungswidrigkeit auf Mitte des laufenden Jahres aufgehoben. Aufgrund dieses Entscheids musste eine neue Basis für die Umlagen gefunden werden, respektive eine Revision des Tourismus-Gesetzes eingeleitet werden.
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Alex Biedermann
Mitarbeiter der Regierung
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