pafl: IV-Beitragssatz soll angepasst werden
(ots)Vaduz, 23. März (pafl) Die in den letzten Jahren rasant gestiegenen Kosten der Invalidenversicherung haben dazu geführt, dass voraussichtlich schon für das Rechnungsjahr 2004 die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeträge zusammen mit dem Staatsbeitrag nicht mehr ausreichen, um die Ausgaben zu decken. Die Regierung schlägt deshalb vor, den Staatsbeitrag auf 50 Prozent des IV- Gesamtaufwandes festzusetzen und den Beitragssatz der Versicherten und Arbeitgeber von derzeit 1.2 Prozent auf neu 1.5 Prozent zu erhöhen. Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 22. März 2005 einen entsprechenden Vernehmlassungsentwurf verabschiedet. Der Vernehmlassungsentwurf kann auch über die Homepage der Regierungskanzlei im Internet (www.rk.llv.li Vernehmlassung) bezogen werden.
Die Invalidenversicherung verzeichnet seit Jahren eine steigende Zahl von Leistungsbezügern und damit ein rasantes Kostenwachstum. Dabei hat vor allem die Zahl der Rentenbezüger in den letzten 7 Jahren um 63 Prozent zugenommen. Die Gesamtleistungen der IV haben von 1997 bis 2003 um 84 Prozent zugenommen, die Renten, Taggelder und Pflegebeiträge um 96 Prozent und die Sachleistungen wie Umschulungen, Betriebsbeiträge und Baubeiträge usw. um 46 Prozent.
Ein Grund für die starke Zunahme an Leistungsbezügern sind die mit höherem Stress verbundenen Arbeitsbedingungen, die rasante technische Entwicklung und die gestiegenen Anforderungen am Arbeitsplatz, die zu psychischen Problemen führen. Der Anteil der Frauen hat sich erhöht, was unter anderem auf die Doppelbelastung von Familie und Beruf zurückzuführen sein könnte.
Für die Zunahme der Anzahl Rentenbezüger und der Ausgaben der IV gibt es einige Gründe. So nimmt der Anteil der Menschen knapp unter dem AHV-Rentenalter stetig zu. Statistisch ist in dieser Altersgruppe das Invaliditätsrisiko am grössten. Ausserdem hat jedoch auch die Invalidisierungswahrscheinlichkeit in allen Altersklassen, insbesondere aber bei den 30 bis 40-jährigen, zugenommen. Statistische Erhebungen zeigen auch, dass die Wahrscheinlichkeit, invalid zu werden, in allen Altersklassen gestiegen ist. Diese Situation hat eine längere Bezugsdauer zur Folge. Die Zahl der Rentenzugänge steigt, jene der Rentenabgänge (Wiedereingliederung) nimmt ab.
In der Vergangenheit konnten die Ausgabensteigerungen durch die jährliche Zunahme der Zahl der Beschäftigten finanziert werden, weil mit dem Anstieg der Zahl der Arbeitsplätze auch auf der Einnahmenseite jährliche Steigerungen zu verzeichnen waren. Es zeichnet sich nun aber eine Situation ab, in welcher der gegenwärtige Finanzierungsmodus nicht mehr genügt, um die Ausgaben zu decken. Die Vorlage der Regierung hat nun das Ziel, bis zum Jahr 2006 die Finanzierung der liechtensteinischen IV zu verbessern.
Nach der Anhebung der Finanzierungssätze wird es Aufgabe der Regierung sein, in Zusammenarbeit mit der AHV/IV zu prüfen, welche Massnahmen in welchem zeitlichen Rahmen gesetzt werden müssen, um die Ausgabensteigerungen besser in den Griff zu bekommen. Dabei ist es sicher sinnvoll, die Entwicklungen im Leistungsbereich der schweizerischen IV und anderer staatlicher Systeme genau zu beobachten. Vorderhand besteht die Dringlichkeit in erster Linie im Beitragsbereich.
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