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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Interpellation zum Zustand des Waldes beantwortet

(ots)

Vaduz, 22. Februar (pafl) – Die Regierung hat die Beantwortung der Interpellation zum Zustand des Waldes zuhanden des Landtags verabschiedet. Die Interpellation befasst sich mit verschiedenen Fragen, die den Blickwinkel nicht auf die Wildschäden einschränkten, sondern den Waldzustand insgesamt thematisieren.

Die heutige Waldschadensituation 
   Die häufig gestellte Frage, wie es dem Liechtensteiner Wald geht, 
lässt sich nicht einfach mit "gut" oder "schlecht" beantworten. Es 
gibt für den Wald keinen einfachen Messwert, woran man seinen 
allgemeinen Zustand ablesen könnte. Allgemein lässt sich zur 
Waldschadenssituation sagen, dass sich die Nadel- und Blattverluste 
der Bäume auf einem relativ hohen Schadenniveau eingependelt haben. 
Besorgniserregend ist der Zustand des Waldes im Bereich der 
Naturverjüngung, welcher aus der Sicht des Menschen insbesondere im 
Zusammenhang mit dem Schutzwald eine enorme Bedeutung zukommt. 
Hierbei spielen die sehr hohen Wildbestände und der Wildverbiss eine 
grosse Rolle.
Eine Rangierung in Bezug auf die Grösse der Bedrohung lässt sich 
aufgrund der Verschiedenartigkeit im Auftreten und in der Auswirkung 
der Gefährdung nicht machen. Während Borkenkäfer- und 
Sturmereignisse auf sehr direkte Weise wahrgenommen und darum oft 
als besonders schlimm empfunden werden, werden die schleichenden 
oder unsichtbaren Prozesse oft sehr spät oder im schlechtesten Fall 
überhaupt nicht erkannt. Hohe Wildbestände, wie wir sie in 
Liechtenstein seit rund 6 Jahrzehnten antreffen, führen nicht nur zu 
einer merklichen Reduktion der Baumartenvielfalt, sondern zu einer 
allgemeinen Verarmung der gesamten Flora.
Durch die grossräumige Verfrachtung von Luftschadstoffen ist eine 
direkte Einflussnahme auf eine Reduktion des Schadstoffeintrags in 
den Liechtensteiner Wald nur sehr beschränkt möglich. Eine 
nachhaltige Energie-, Umwelt- und Verkehrspolitik ist jedoch 
unbedingt notwendig. Ob die bisher getroffenen Massnahmen zur 
Luftreinhaltung ausreichen, um das Ökosystem Wald vor nachhaltigen 
Schäden zu schützen, lässt sich beim heutigen Wissensstand nicht 
beantworten. Es lässt sich lediglich sagen, dass es aktuell keine 
Anzeichen dafür gibt, dass der Liechtensteiner Wald durch 
Luftverunreinigungen unmittelbar in seiner Existenz bedroht wäre. 
Unbestritten ist jedoch die Feststellung, dass Schadstoffeinträge 
ein Langzeitrisiko für den Wald darstellen.
Um die Artenvielfalt zu gewährleisten, wurde ein Fünftel der 
Waldfläche Liechtensteins als sogenannte Waldreservate 
ausgeschieden. Hier unterbleiben jegliche menschliche Eingriffe, um 
der Walddynamik freien Lauf zu lassen. Dadurch steigt langfristig 
die biologische Vielfalt. Waldreservate sind aber auch 
Anschauungsobjekte, sowohl für die Forschung, wie auch für die 
Praxis. Auf diesen Wildnis-Inseln können Bäume wieder ihr biologisch 
vorbestimmtes Alter erreichen, wodurch sich wieder Rückschlüsse auf 
eine naturnahe Bewirtschaftung der Nutzwälder ziehen lassen.
Tragbarer Wildbestand 
   Ziel der Regierung ist es, einen nachhaltig tragbaren Wildbestand 
zu erhalten, zu fördern und nach Möglichkeit dessen jagdliche 
Nutzung zu ermöglichen. Für das Schalenwild bildet Grösse und 
Qualität des Winterlebensraumes den limitierenden Faktor. Strategien 
zur Herstellung einer nachhaltig tragbaren Schalenwilddichte 
umfassen einerseits die Abschussplanung und –durchführung sowie eine 
allfällige Ersatzvornahme. Andererseits beinhalten sie Massnahmen 
zur Verbesserung des Lebensraumes wildlebender Tiere, insbesondere 
die Äsungsverbesserung, die Vernetzung und ökologische Aufwertung, 
die Notfuttervorlage im Winter und Lenkungsmassnahmen zur 
Verminderung von schädlichen Einwirkungen aus Freizeit- und 
Erholungsaktivitäten auf das Wohlbefinden des Wildes.
Mit den in den Jagdpachtverträgen verbindlich anvisierten 
Bestandesgrössen von Gämse, Reh und Rothirsch sollte sichergestellt 
werden, dass die Naturverjüngung des Waldes auf der Mehrheit der 
verjüngungsnotwendigen Flächen aufkommen kann. Dies unter der 
Voraussetzung, dass gleichzeitig die Massnahmen zur Verbesserung des 
Wildlebensraumes umgesetzt werden. Es gilt zu erreichen, dass nur 
mehr auf weniger als 25 Prozent der verjüngungsnotwendigen Flächen 
untragbare Schadeneinwirkungen durch Verbiss und Schälen auftreten.
Die Vorgabe, einen hinsichtlich der Schadeneinwirkungen tragbaren 
Rothirsch-Winterbestand von ca. 100 bis 120 Stück zu erzielen und in 
der Folge langfristig zu erhalten, lässt sich nur erreichen, wenn 
zwei Strategien konsequent verfolgt werden: Zum Einen müssen die 
Überwinterungstraditionen des Rothirsches durch entsprechende 
Lenkungsmassnahmen geändert werden; zum Anderen ist es unumgänglich, 
die Abschussplanung am tatsächlich bejagbaren Sommerbestand 
auszurichten.
Kontakt
Stefan Hassler
Ressort Umwelt, Raum, Land- und Waldwirtschaft
Tel. +423 60 93

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