pafl: Stellungnahme zum Gesetz über die Versicherungsvermittlung
(ots)Vaduz, 26. April (pafl) Die Regierung hat eine Stellungnahme zu den bei der ersten Lesung im Landtag zur Schaffung eines Gesetzes über die Versicherungsvermittlung aufgeworfenen Fragen verabschiedet. Die Regierung ist darin unter anderem detailliert auf die Thematik, weshalb die Banken grundsätzlich nicht vom Geltungsbereich des Versicherungsvermittlungsgesetzes ausgenommen werden können, und auf Fragen im Hinblick auf das zu schaffende Register eingegangen.
Die Versicherungsvermittler-Richtlinie 2002/92/EG betrifft alle Personen, die Versicherungsvermittlungs-Dienstleistungen erbringen. Die Richtlinie geht somit von einem funktionalen Begriff der Versicherungsvermittlung aus und will damit eine lückenlose Erfassung aller Vermittlertypen sicherstellen. Die Richtlinie soll Personen betreffen, deren Tätigkeit darin besteht, für Dritte Versicherungsvermittlungsdienstleistungen für eine Gegenleistung zu erbringen. Eine Ausnahme darf nur jene Personen betreffen, die eine andere Berufstätigkeit, zum Beispiel als Steuerexperte oder Buchhalter, ausüben und im Rahmen dieser anderen Berufstätigkeit gelegentlich über Versicherungsschutz beraten oder lediglich allgemeine Informationen über Versicherungsprodukte erteilen.
Banken und Investmentunternehmen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit Versicherungen vermitteln, können vor diesem Hintergrund nicht gänzlich vom Geltungsbereich des Versicherungsvermittlungsgesetzes ausgenommen werden, da ihre Tätigkeit in aller Regel darauf abzielen wird, einen Versicherungsvertrag abzuschliessen. Sowohl Banken als auch Investmentunternehmen müssen damit von der Finanzmarktaufsicht registriert werden.
Betreffend die Frage, wer in dem zu schaffenden Register erfasst wird, hält die Regierung fest, dass sowohl die natürlichen als auch die juristischen Personen registriert werden, welche in der Versicherungsvermittlung tätig sind. Bei den juristischen Personen sind zudem die Namen der natürlichen Personen, die im Rahmen des Leitungsorgans für die Vermittlungstätigkeit verantwortlich sind, zu erfassen. Die Finanzmarktaufsicht wird ein öffentliches Register führen. Geplant ist eine Online-Lösung. Die im Register eingetragenen Daten sind öffentlich und die Finanzmarktaufsicht stellt die Daten zur unentgeltlichen Abfrage im Internet bereit, wobei der Zugang zum Versicherungsvermittlerregister von der Website der Finanzmarktaufsicht möglich sein soll. Die Arbeiten sowie die technischen Abklärungen, die für die Schaffung des Versicherungsvermittlerregisters notwendig sind, sind im Gange, so dass eine Online-Lösung rechtzeitig mit Inkrafttreten des Versicherungsvermittlungsgesetzes vorliegen sollte.
Kontakt:
Ressort Justiz
Patricia Wildhaber
Tel.: +423/236 60 34